Antonio Knauth (* 2. Dezember 1855 in Leipzig; † 3. Dezember 1915 in Bolton, New York) war ein deutsch-amerikanischer Rechtsanwalt und Manager. Er war Partner in der auf Patentrecht spezialisierten New Yorker Anwaltskanzlei Briesen, Steele & Knauth, als deren Vertreter er in mehreren einschlägigen Fällen vor dem U.S. Supreme Court auftrat. Als Großaktionär war er Mitinhaber des von seinem Vater 1852 gegründeten Bankhauses Knauth, Nachod & Kühne mit Niederlassungen in Leipzig und New York. Für ebendieses war er auch bis zu seinem Tode als Syndikusanwalt tätig. Darüber hinaus war er u. a. Vizepräsident der börsennotierten New Jerseyer Kammgarnspinnerei Botany Worsted Mills. Antonio Knauth war auch vielseitig gesellschaftlich engagiert, so als Präsident der Germanistic Society of America an der Columbia University in New York.
Antonio Knauth entstammte einer wohlhabenden sächsisch-lutherischen Kaufmannsfamilie. Er wurde 1855 als dritter Sohn des Gohliser Bankiers Franz Theodor Knauth (1803–1874), der langjähriger großherzoglich Badischer, Granadischer und US-amerikanischer Honorarkonsul in Leipzig war, und dessen zweiter Frau Fanny Elisabeth Knauth (1828–1907) geborene Steyer in Leipzig geboren. Sein Vater war 1852 Mitbegründer und ab diesem Zeitpunkt Mitinhaber des angesehenen internationalen Bankhauses Knauth, Nachod & Kühne mit Vertretungen in Leipzig und New York City.
Antonio Knauth wuchs mit seinen sieben Geschwistern in einer gut bürgerlichen Umgebung auf und besuchte bis 1876 unter dem Rektor Friedrich August Eckstein die alte humanistische Thomasschule zu Leipzig am Thomaskirchhof. Nach dem Abitur begann er zunächst ein Studium der Rechtswissenschaften und der Philosophie an der Universität Leipzig, welches er später an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin fortsetzen sollte.
Nach dem Tod des Vaters 1875 wanderten seine Brüder in die USA aus, um sich ein neues Leben aufzubauen. Im Jahr 1877 folgte er mit Unterstützung der Brüder und den amerikanischen Geschäftspartnern in den US-Bundesstaat New York. Er studierte Rechtswissenschaften (Common Law) an der renommierten Law School der Columbia-Universität in der Stadt New York. Er erwarb zwei Jahre später 1879 einen Bachelor of Laws (LL.B.). Unter dem ebenfalls deutschstämmigen ehemaligen Gouverneur von Wisconsin Edward Salomon (Republikaner) arbeitete er nach seinem Studium als wissenschaftlicher Mitarbeiter (Law Clerk) in New York City. Nach fünf Jahren Aufenthalt in den USA wurde ihm 1882 die US-amerikanische Staatsbürgerschaft verliehen. Im Anschluss an sein bestandenes New York State Bar Exam bewarb er sich 1882 um Aufnahme in die New York City Bar Association und wurde damit schließlich 1883 als Rechtsanwalt zugelassen.
Management- und Syndikustätigkeit
Für das Bankhaus Knauth, Nachod & Kühne, an dem er nach dem Tod des Vaters die größten Anteile hielt, wurde er als Syndikusanwalt tätig und vertrat das Kreditinstitut in den USA. Die Bank war für das Königreich Sachsen ein wichtiger Faktor im In- und Exporthandel mit Nordamerika. Ab 1895 wurde Knauth, Nachod & Kühne am New York Stock Exchange gelistet. Ihre New Yorker Niederlassung war zuletzt am Broadway 120 (Broad Exchange Building) unweit von der Wall Street. Das Leipziger Bankhaus befand sich am Rathausring 13 (heute: Martin-Luther-Ring).
Darüber hinaus war er durch seine vielfältigen deutschen und US-amerikanischen Kontakte unternehmerisch tätig. Er war Präsident des Textilunternehmens Vigilant Mills Co. in Frankford, Pennsylvania sowie Vizepräsident der Regina Co., einem aus Leipzig stammenden Hersteller mechanischer Musikinstrumente, in Rahway, New Jersey, und der Textilfabrik Botany Worsted Mills, einer Unternehmenstochter der Leipziger Kammgarnspinnerei Stöhr & Co., in Passaic, New Jersey. Letztere entwickelte sich zu einer der größten Kammgarnspinnereien der USA.
Im Jahr 1886 trat Knauth der Anwaltskanzlei Briesen & Steele in New York City bei, die sich fortan Briesen, Steele & Knauth nannte. Seine Partner waren die bekannten Rechtsanwälte Arthur von Briesen, selbst ein deutscher Einwanderer, und Sanford H. Steele. Nach der Pensionierung von Steele wurde die Sozietät von 1888 bis 1915 unter dem Namen Briesen & Knauth und ab 1915 als Briesen & Schrenk weitergeführt. Die im Financial District von Manhattan gelegene Sozietät avancierte zur Jahrhundertwende zu einer der führenden Kanzleien für Patentrecht in den Vereinigten Staaten. Zu den zahlreichen internationalen Klienten, darunter Privatpersonen und Unternehmen, zählten u. a. die italienische Erfinderin und Reformpädagogin Maria Montessori, die Witwe des k.u.k. Hoflieferanten Andreas Saxlehner und der deutsche Foto-Kaufmann Emil Werckmeister.
Antonio Knauth wurde nach dreijähriger Tätigkeit als Anwalt bei den New Yorker State Courts für die Bundesbezirksgerichte (United States District Court) und -berufungsgerichte (United States Court of Appeals) in den Staaten New York und New Jersey sowie im Hauptstadtdistrikt Columbia zugelassen. Darüber hinaus bewarb er sich erfolgreich für eine gesonderte Zulassung vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, dem U.S. Supreme Court in Washington D.C. Er verhandelte u. a. folgende immaterialgüterrechtlichen Fälle:
Saxlehner v. Nielsen, 179 U.S. 43 (1900)
Saxlehner v. Eisner & Mendelson Co., 179 U.S. 19 (1900)
American Tobacco Co. v. Werckmeister, 207 U.S. 284 (1907)
Saxlehner v. Wagner, 216 U.S. 375 (1910)
American Lithographic Co. v. Werckmeister, 221 U.S. 603 (1911)
Henry v. A. B. Dick Co., 224 U.S. 1 (1912)
J. G. Brill Co. v. Bemis Car Box Co., 236 U.S. 614 (1913)
Die Fälle American Tobacco Co. v. Werckmeister, Saxlehner v. Wagner, American Lithographic Co. v. Werckmeister und Henry v. A. B. Dick Co. gehörten zu den Grundsatzentscheidungen zum Geistigen Eigentum (Kunst-, Marken-, Urheber- und Kartellrecht) des U.S. Supreme Courts.
Er war neben seiner Mitgliedschaft bei der New York City Bar Association auch in den Rechtsanwaltskammern American Bar Association und New York County Lawyers’ Association vertreten sowie Mitglied des New York Law Institute, der New York Library Association und der Dwight Alumni Association der Columbia University. Außerdem verfasste er mehrere Aufsätze für deutsche juristische Fachzeitschriften.