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Anton Praetorius

Deutscher Pfarrer, calvinistischer Schriftsteller gegen Hexenprozesse und Folter

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Anton Praetorius (* 1560 in Lippstadt; † 6. Dezember 1613 in Laudenbach an der Bergstraße) war ein deutscher Pfarrer, reformierter Theologe, Schriftsteller (insbesondere Hexentheoretiker) und Kämpfer gegen Hexenprozesse und Folter.

Sein Vater war Matthes Schulze aus Lippstadt. Etwa um das Jahr 1580 herum übersetzte der Sohn seinen Namen ins Lateinische und nannte sich fortan Praetorius. Mit 13 Jahren erlebte er einen Hexenprozess mit Anwendung der Folter, der ihn stark beeindruckte und zu seinem Denken entscheidend beitrug.

Er heiratete 1584, wurde Lehrer und 1586 zum Rektor der Lateinschule in Kamen berufen. In dem Jahr 1585 brachte seine Frau Maria ihren Sohn Johannes zur Welt. 1587 wurde er lutherischer Diakon in Worms und 1589 zweiter Pfarrer an der Katharinenkirche in Oppenheim. 1588 hatte er sich bereits dem Calvinismus angeschlossen, der seinem Verständnis von der Radikalität der Botschaft Christi näher kam. Er wurde dann erster reformierter Pfarrer in Dittelsheim, wo er 1595 die älteste Beschreibung des 1. Großen Fasses im Heidelberger Schloss verfasste. Er pries es als Symbol für die Überlegenheit des calvinistischen Glaubens.

In seinem Werk De Pii Magistratus Officio forderte er 1596 die Fürsten zu einer bibelorientierten Erneuerung von Kirche und Nation gemäß Johannes Calvins Lehren auf. Seine Einführung als erster reformierter Pfarrer in Offenbach am Main (Grafschaft Ysenburg-Büdingen) scheiterte am entschlossenen Widerstand der lutherischen Gemeinde. Im gleichen Jahr starb seine Frau Maria. Er wurde dann vom Grafen von Büdingen und Birstein, Wolfgang Ernst, zum fürstlichen Hofprediger nach Ysenburg-Birstein berufen. 1597 heiratete er Sibylle Pistorius, die Tochter des Pfarrers aus Muschenheim/Lich. Im selben Jahr begann mit dem Birsteiner Hexenprozess sein Engagement gegen die Hexenverfolgung (siehe unten).

Dieses war nicht sein einziges Lebensthema: Mit einem Katechismus, dem Buch Haußgespräch und Kirchenliedern trug er auch zur Durchsetzung der calvinistischen Konfession bei. 1602 griff er mit dem Werk De Sacrosanctis mit einer Widmung für den Grafen Simon VI. in den Lehrstreit mit den Lutheranern um das Abendmahl ein. 1603 beschrieb er in einem Brief, wie er in Oberwöllstadt bei Frankfurt am Main verhaftet und mehrere Wochen inhaftiert wurde. Zuvor hatte er dort einen heftigen Disput über die Marienverkündigung kurz nach der Rekatholisierung des Ortes durch den Mainzer Erzbischof gehabt. Erst das persönliche Eingreifen seines Heidelberger Landesherrn, Kurfürst Friedrichs IV., rettete ihn aus der Haft.

Persönlicher Einsatz gegen Hexenprozesse

1597 forderte die Bevölkerung in Birstein (im Norden des heutigen Main-Kinzig-Kreises) einen Hexenprozess gegen vier Frauen aus Rinderbügen (heute zur Stadt Büdingen gehörig). Praetorius wurde vom Grafen zum Mitglied des Hexengerichts berufen.

Dies bedeutete die Wende in seinem Leben. Er ertrug es nicht, wie unschuldige Frauen durch die Folter in den Tod getrieben wurden. In seiner Auffassung wurde er durch einige andere bestärkt, z. B. durch den Lehrer Johannes Cisnerus. Mit beispiellosem Ungestüm begehrte Praetorius auf und setzte alles daran, dass der Prozess beendet und die Frauen freigelassen würden. Als Ortspfarrer wetterte er heftig und erfolgreich gegen die Folter. Mittlerweile lebte nur noch eine der vier Gefangenen: Sie wurde freigelassen. Dies ist der einzige überlieferte Fall, dass ein Geistlicher während eines Hexenprozesses die Beendigung der unmenschlichen Folter verlangte – und Erfolg hatte. In den Prozessakten heißt es (siehe Abbildung des Textauszugs aus der Akte):

Literarischer Kampf gegen Folter und Hexenprozesse

Infolge seines vehementen Einsatzes für die Frauen verlor Praetorius sein Amt als Hofprediger: Graf Wolfgang Ernst entließ ihn. 1598 wurde er Pfarrer in Laudenbach (Bergstraße) in der Kurpfalz. Von dort aus eröffnete er – noch ganz unter dem Eindruck des Hexenprozesses in Birstein – seinen literarischen Kampf gegen Hexenwahn und unmenschliche Foltermethoden.

Etwa 37 Jahre vor Johann Matthäus Meyfarts Schrift Christliche Erinnerung, An Gewaltige Regenten, vnd Gewissenhaffte Praedicanten, wie das abscheuwliche Laster der Hexerey mit Ernst außzurotten, aber in Verfolgung desselbigen auff Cantzeln vnd in Gerichtsheusern sehr bescheidlich zu handeln sey, Justus Oldekops Cautelarum criminalium Sylloge practica und Friedrich Spees Cautio criminalis veröffentlichte er unter dem Pseudonym seines Sohnes Johannes Scultetus noch im Jahr 1598 das Buch Von Zauberey vnd Zauberern Gründlicher Bericht. In neun Kapiteln behandelte er darin das Zauberwesen, die Folter und die Rolle der Obrigkeit im Hexenprozess aus biblischer Sicht. Mit Argumenten aus der Bibel distanzierte er sich von Calvins und Luthers Aufrufen zur Verbrennung der Hexen und forderte die Abschaffung der Folter. Praetorius bezog sich in seiner Argumentation u. a. auf Hermann Witekind, der 1585 unter dem Pseudonym Augustin Lercheimer von Steinfelden das Buch Christlich bedencken vnd erjnnerung von Zauberey gegen die Hexenverfolgungen veröffentlicht hatte.

1602 fasste er in einer zweiten Auflage des Gründlichen Berichts den Mut, seinen eigenen Namen als Autor zu verwenden. 1613 erschien die dritte Auflage mit einem persönlichen Vorwort, ergänzt durch ein kritisches Gutachten lutherischer Theologen aus Nürnberg von 1602. So wurde die Neuauflage von 1613 ein überkonfessioneller Appell gegen Folter und Hexenprozesse.

Die lange Liste der Widmungen des Buches zeigt, dass es in Deutschland von Danzig über Westfalen bis Rheinhessen unter Theologen und angesehenen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens einige Kritiker der Hexenprozesse gab. Pfarrer Johannes Adam aus dem Nachbarort Heppenheim etwa unterstützte Praetorius am 16. Februar 1613 mit einem Widmungsgedicht: „Du lies ohne Sorge!“ Damit empfahl er seiner Gemeinde das Buch.

Anton Praetorius ist unter den reformierten Theologen einer der ersten radikalen Gegner der Hexenverfolgungen. Er kommt von Calvins Zentralgedanken der „doppelten Prädestination“ (Vorherbestimmung des Menschen zum Guten wie zum Bösen) zu einer absoluten Skepsis gegenüber dem Hexenglauben. Er geht davon aus, dass die Zauberei nur ein Abfall von Gott und ein Pakt mit dem Teufel sein kann. Aber weder der Teufel noch die Zauberer haben eine über ihre Natur hinausgehende Macht. Die Zauberei wird von Gott bestraft, rechtfertigt aber nicht die Todesstrafe durch weltliche Gerichte. Damit greift Praetorius die Vorwürfe der Hexerei in ihrem Kern an: Zauberei kann für ihn im Grunde gar nicht existieren, weil sie „über menschlich Vermögen und wider die natürliche Ordnung Gottes ist“.

Als einzigen Maßstab lässt er das Wort der Heiligen Schrift gelten. Anfangs basiert seine Argumentation auf dem Alten Testament. Die dort vorgegebene Todesstrafe lässt er nur für Giftmörder gelten. Aber an der entscheidenden Stelle geht er vom Neuen Testament aus und stellt den Sinn des Vergebungshandelns Christi in den Mittelpunkt: „Wie der Apostel Paulus sagt: Wir sind nicht unter dem Gesetz, sondern unter der Gnade“ (Röm. 6,14). Von da aus sei es wichtiger, präventiv gegen Zauberei und Hexerei vorzugehen und durch umfassende Bildungsmaßnahmen und Beteiligung der Kirchenvorstände eine Wiederherstellung des wahren christlichen Glaubens und Verhaltens im Volk zu bewirken.

Praetorius war offenbar auch überzeugt, dass Zauberei kein ausschließlich weibliches Phänomen sei. Er spricht in seinen Büchern fast nur von Zauberern. Frauen als Hexen werden nur am Rande erwähnt.

1629 brachten Unbekannte eine vierte Auflage seines Berichtes über Zauberey und Zauberer heraus. Ein Grund dafür waren die damaligen heftigen Dispute über die Möglichkeit des Wetterzaubers durch Hexen, zu der Praetorius in seinem Buch Stellung bezog:

Kritik an der Obrigkeit, ihren Beamten und ihren Methoden

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