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Anton Friedrich Justus Thibaut

Deutscher Rechtswissenschaftler

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Anton Friedrich Justus Thibaut (* 4. Januar 1772 in Hameln; † 28. März 1840 in Heidelberg) war ein deutscher Rechtswissenschaftler. Er lehrte von 1805 bis zu seinem Tod als Professor für Römisches Recht an der Universität Heidelberg.

Anton Thibaut war ein Sohn des kurhannoverschen Artilleriekapitäns Friedrich Wilhelm Thibaut und seiner Frau Ulrike Antoinette, geborene Grupen. Sein Großvater Christian Ulrich Grupen war Jurist und Bürgermeister von Hannover. Einer seiner vier Brüder war Bernhard Friedrich Thibaut, der Professor für Mathematik in Göttingen wurde. Außerdem hatte er eine Schwester. Anton Thibaut war evangelisch-lutherischer Konfession.

Nach dem Studium an der Georg-August-Universität Göttingen, der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Albertus-Universität Königsberg wurde Thibaut zunächst 1796 Privatdozent, 1798 außerordentlicher, 1801 schließlich ordentlicher Professor für römisches Recht in Kiel. Nach anschließender, kurzer Tätigkeit an der Universität Jena wurde Anton Friedrich Justus Thibaut 1805 als Ordinarius für römisches Recht an die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg berufen, wo er bis zu seinem Tod 1840 lehrte. Er war auch Richter an einem Obergericht in Frankfurt am Main.

In Kiel heiratete Anton Thibaut 1800 Henriette (Jette) Ehlers, Tochter des Kieler Pädagogen Martin Ehlers. Sie hatten sieben Kinder, von denen drei früh starben.

Thibaut war badischer Geheimer Staatsrat und Ehrenbürger Heidelbergs. Von 1805 bis 1807 und nochmals 1821 war er Rektor der Universität Heidelberg. 1819 wurde er als Vertreter der Universität Heidelberg Mitglied der Ersten Kammer der Badischen Ständeversammlung.

Am 28. März 1840 verstarb Anton Friedrich Justus Thibaut in Heidelberg, und am 1. April wurde auf dem St. Anna-Kirchhof in Heidelberg sein feierliches Leichenbegängnis mit akademischem Zeremoniell begangen. Nachdem der St. Anna-Kirchhof aus hygienischen Gründen aufgelassen werden musste, wurden die Gebeine Thibauts auf den Heidelberger Bergfriedhof umgebettet. Seit 1875 befindet sich Thibauts Grabstätte dort in der Abteilung D, der so genannten Professorenreihe. Die Grabstätte schmückt ein mit Maßwerk verziertes Kreuz, das auf einem Inschriften-Postament errichtet ist.

Insbesondere nach dem Weggang seiner Kollegen Georg Arnold Heise (1814) und Christoph Martin (1816) war Thibaut unter den Heidelberger Juristen „das unbestrittene Haupt der Fakultät, obwohl seine juristischen Anschauungen durch das Fehlen der historischen Dimension des Rechts eher altmodisch waren.“ Sein Tätigkeitsschwerpunkt war die im hergebrachten römischen Recht gründende Pandektenwissenschaft. Diese wollte er für ein alle deutschen Staaten verbindendes, gemeinsames Gesetzbuch dienlich gestalten. Im wissenschaftlichen Disput über die Frage, ob es sich empfehle, das Zivilrecht, darüber hinaus auch noch das Straf- und Prozessrecht in Deutschland überhaupt zu kodifizieren – dem so genannten Kodifikationsstreit – stand er mit seiner befürwortenden Ansicht im Widerspruch zur Auffassung Friedrich Carl von Savignys, der die Voraussetzungen für die Schaffung eines solchen Gesetzbuches als nicht gegeben erachtete und stattdessen für ein organisches Voranschreiten der Rechtswissenschaft plädierte (in: „Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft“, 1814). Die in Thibauts Schrift „Über die Nothwendigkeit eines allgemeinen bürgerlichen Rechts für Deutschland“ formulierte Forderung scheiterte in einer vom konservativen Partikularismus geprägten Zeit folglich, insbesondere aber aufgrund der Dominanz Savignys.

Als seine eigentliche Leidenschaft bezeichnete Thibaut die Musik; auch Johann Wolfgang von Goethe urteilte über ihn: „Er ist, obgleich Jurist, von Hause aus eine weiche musikalische Natur“. Thibauts Haus in der Heidelberger Karlstraße war lange Zeit Versammlungsort des Heidelberger Singvereins.

In seinem 1825 erschienenen Werk „Über Reinheit der Tonkunst“ wandte er sich gegen angebliche Missbräuche in der Kirchenmusik und forderte eine Rückkehr zu „klassischen“ Komponisten wie Giovanni Pierluigi da Palestrina, Tomás Luis de Victoria und Orlando di Lasso. Dieses Werk fand weithin große Zustimmung und kann als eine Wurzel des Cäcilianismus gelten.

System des Pandektenrechts, Erster Band, Johann Michael Mauke, Jena 1803 (Digitalisat).

Über die Notwendigkeit eines allgemeinen bürgerlichen Rechts in Deutschland. Mohr und Zimmer, Heidelberg 1814 (Digitalisat).

Ueber Vergleiche gegen rechtskräftige Urteile. In: Archiv für civilistische Praxis, Band 9, S. 301 ff.

Ueber Reinheit der Tonkunst. J. C. B. Mohr, Heidelberg 1825 (Digitalisat).

Ueber Reinheit der Tonkunst. Zweyte, vermehrte Ausgabe. J. C. B. Mohr, Heidelberg 1826.

Sérgio Fernandes Fortunato: Vom römisch-gemeinen Recht zum Bürgerlichen Gesetzbuch. In: Zeitschrift für das Juristische Studium. 4, 2009, S. 327–338 (Digitalisat).

Christian Hattenhauer, Klaus-Peter Schroeder, Christian Baldus (Hrsg.): Anton Friedrich Justus Thibaut (1772–1840). Bürger und Gelehrter. Tübingen 2017, ISBN 978-3-16-154996-0.

Dörte Kaufmann: Anton Friedrich Justus Thibaut (1772–1840). Ein Heidelberger Professor zwischen Wissenschaft und Politik. Stuttgart 2014, ISBN 978-3-17-024944-8.

Ernst Landsberg: Thibaut, Anton Friedrich Justus. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 37, Duncker & Humblot, Leipzig 1894, S. 737–744.

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