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Anti-Counterfeiting Trade Agreement

Geplantes multilaterales Handelsabkommen

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Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA (deutsch Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen, „Anti-Piraterie-Abkommen“) war ein geplantes multilaterales Handelsabkommen auf völkerrechtlicher Ebene. Die teilnehmenden Nationen bzw. Staatenbünde wollten mit ACTA internationale Standards im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen etablieren.

Nach umfangreichen internationalen Protesten lehnte das Europäische Parlament ACTA am 4. Juli 2012 mit großer Mehrheit (478 dagegen, 39 dafür, 165 Enthaltungen) ab.

An den Verhandlungen zu ACTA waren folgende Länder beteiligt:

Bereits am Rande des G8-Gipfels in Sankt Petersburg 2006 begannen die Vorgespräche zu ACTA zwischen den USA und Japan.

Die Verhandlungen über die Details des Abkommens begannen 2008 in Genf und endeten nach der zwölften Verhandlungsrunde im Dezember 2010 in Sydney. Diese Verhandlungen fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weshalb lange Zeit der genaue Verhandlungsstand und die Positionen der einzelnen Länder unbekannt waren. Die Vereinigten Arabischen Emirate und Jordanien nahmen nach der ersten Verhandlungsrunde im Juni 2008 nicht mehr an den Verhandlungen teil.

Zur Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen im Internet auf internationaler Ebene wurde unter anderem diskutiert, auch die Internetdienstanbieter für von ihren Kunden begangene Urheberrechtsverletzungen als Störer haftbar zu machen. Dieser Verantwortung hätten sie sich nur entziehen können durch eine Verpflichtung, den Datenverkehr ihrer Kunden zu überwachen und ihnen gemäß dem umstrittenen Three-Strikes-Prinzip den Internetzugang nach drei Verstößen gegen das Urheberrecht zu sperren.

Im März 2010 kam es zu einer nicht autorisierten Veröffentlichung (Leak) einer Vorabversion. Eine weitere Vorabversion, welche die Ergebnisse der Luzern-Runde vom 1. Juli 2010 zusammenfasste, wurde im Juli 2010 ebenfalls geleakt.

Anfang März 2010 forderte das Europäische Parlament die EU-Kommission in einem interfraktionellen Entschließungsantrag auf, das Parlament über alle Phasen der Verhandlungen zu informieren.

Nach der letzten Verhandlungsrunde legten die ACTA-Vertragsparteien am 3. Dezember 2010 eine beinahe endgültige Fassung vor. Die endgültige Fassung wurde Ende Mai 2011 vorgelegt. Diese enthielt gegenüber der Version vom Dezember wenige Änderungen und legte vor allem den Zeitraum, innerhalb dessen der Vertrag zu unterzeichnen ist, auf den Zeitraum vom 1. Mai 2011 bis zum 1. Mai 2013 fest.

Stand der Unterzeichnung und Ratifizierung

Am 1. Oktober 2011 wurde ACTA von Kanada, Australien, Japan, Marokko, Neuseeland, Südkorea, Singapur und den USA unterzeichnet.

Bei der Runde in Tokio am 26. Januar 2012 unterzeichneten die EU, Österreich, Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien, Schweden und das Vereinigte Königreich.

Erst wenn sechs Staaten ACTA ratifiziert haben, tritt das Übereinkommen dreißig Tage danach in Kraft (ACTA Art. 40). Noch hat kein Staat seine Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde beim Depositar Japan hinterlegt.

Bevor ACTA in der EU in Kraft treten konnte, mussten der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament dem Vertrag zustimmen. Die Zustimmung des Rats erfolgt dabei in zwei Schritten. Er muss erst einen Beschluss zur Unterzeichnung des Abkommens erlassen und im Anschluss zur Ratifikation einen Beschluss über die eigentliche Verabschiedung des Abkommens erlassen. Ersteres geschah am 16. Dezember 2011 in einer nicht-öffentlichen Sitzung im Rat für Landwirtschaft und Fischerei. Da ACTA auch Regelungen zum Strafrecht beinhaltet, wofür die EU keine Regelungskompetenz besitzt, handelt es sich um ein gemischtes Abkommen, welches die EU-Mitgliedstaaten auch selbst schließen und ratifizieren müssten.

Mit Votum vom 4. Juli 2012 hat das EU-Parlament beschlossen, ACTA nicht zu ratifizieren, weshalb ACTA für die EU nicht in Kraft treten kann.

Einige EU-Mitgliedstaaten haben die Ratifizierung trotz ursprünglicher Zusage wegen der Massenproteste vorerst ebenfalls explizit gestoppt (Lettland, Polen, Slowakei, Tschechien, Österreich, Bulgarien, Deutschland, Niederlande, Litauen, Slowenien, Rumänien, Finnland).

ACTA war der Entwurf eines Abkommens, das die in den USA und Europa sowie einigen anderen Ländern vorgefundenen Gemeinsamkeiten der Durchsetzung von Schutzrechten für geistiges Eigentum als Mindeststandards festschreiben sollte, mit der Absicht, diese auch in weiteren Ländern zur Geltung zu bringen oder sie stärker zur Geltung zu bringen. Es sollte nach Aussage der EU-Kommission dauerhaftes Wachstum der Weltwirtschaft gewährleisten, Produktimitate aus dem Verkehr ziehen und den wissensbasierten europäischen Volkswirtschaften helfen, ihre Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten.

Das Abkommen selbst sollte keine Schutzrechte normieren, sondern den Schutz der 1994 im TRIPS-Abkommen beschlossenen Vereinbarungen bezwecken und den Vertragsparteien zusätzliche Verpflichtungen auferlegen, die die Durchsetzung der Immaterialgüterrechte betreffen.

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