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Antarktis-Vertrag

Internationale Übereinkunft, die Antarktis betreffend

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Der Antarktis-Vertrag (englisch Antarctic Treaty) ist eine internationale Übereinkunft, die festlegt, dass die unbewohnte Antarktis zwischen 60 und 90 Grad südlicher Breite ausschließlich friedlicher Nutzung, besonders der wissenschaftlichen Forschung, vorbehalten bleibt. Der Vertrag wurde auf der Antarktiskonferenz 1959 von zwölf Signatarstaaten in Washington beraten und trat 1961 in Kraft. Er hat große politische Bedeutung, weil er der erste internationale Vertrag nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges war, der die Prinzipien der friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung fixierte.

Der Antarktis-Vertrag sollte an das Internationale Geophysikalische Jahr 1957/58 anknüpfen. In diesem Zeitraum hatten sich verschiedene Staaten auf gemeinsame Forschungen in der Antarktis verständigt.

Ziele des Vertrages sind es, das ökologische Gleichgewicht in der Antarktis zu wahren, die Antarktis für friedliche Zwecke zu nutzen, die internationale Kooperation zu fördern und die wissenschaftliche Erforschung zu unterstützen. Militärische Übungen und Operationen sind deshalb ebenso untersagt wie der Abbau von Bodenschätzen.

Das Antarktische Vertragssystem (Antarctic Treaty System (ATS)) ist ein Netzwerk von internationalen Vereinbarungen über die Angelegenheiten der Antarktis mit verschiedenen nachfolgenden Abkommen, die auf Basis des Grundvertrages abgeschlossen wurden.

Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington, D.C. unterzeichnet und trat am 23. Juni 1961 in Kraft.

Folgeverträge des Abkommens von 1959:

Vereinbarte Maßnahmen zur Erhaltung der antarktischen Fauna und Flora (Agreed Measures for the Conservation of the Antarctic Flora and Fauna) 1964 – Übernahme in bestehenden Vertrag

CCAS – Übereinkommen zur Erhaltung der antarktischen Robben (Convention for the Conservation of Antarctic Seals) 1972

CCAMLR – Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (Convention on the Conservation of Antarctic Marine Living Resources) 1980

CRAMRA – Übereinkommen zur Regelung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit mineralischen Ressourcen der Antarktis (Convention on the Regulation of Antarctic Mineral Resource Activities) – Dieses Übereinkommen wurde von keinem Staat ratifiziert, deshalb ist es niemals in Kraft getreten. Es wurde drei Jahre später durch das folgende Abkommen ersetzt:

Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag (Protocol on Environmental Protection to the Antarctic Treaty) 1991. Dieses Protokoll trat 1998 in Kraft.

Im Antarktis-Vertrag einigten sich diejenigen Staaten, die Ansprüche oder Anspruchsvorbehalte in der Antarktis haben, ihre Gebietsansprüche ruhen zu lassen und auf die wirtschaftliche Ausbeutung oder militärische Nutzung zu verzichten, um die Antarktis stattdessen gemeinsam wissenschaftlich zu erforschen. Die Initiative für diesen Vertrag ging vom Internationalen Geophysikalischen Jahr 1957/58 aus.

Der Vertrag lädt alle Staaten der Welt ein, sich an der wissenschaftlichen Erforschung der Antarktis zu beteiligen. Konsultativvertragspartei mit Stimmrecht kann werden, wer dem Vertrag beigetreten ist und dauerhaft erhebliche Forschungen in der Antarktis betreibt.

Im Völkerrecht der Antarktis überschneiden sich das im Antarktischen Vertragssystem begründete Recht mit dem internationalen Seerecht, den Konventionen zur Nutzung des Ozeanbodens und des Weltraums sowie den Konventionen zum Umweltschutz.

Die „Verwaltung“ der Antarktis, die es auf Grund der völkerrechtlichen Situation eigentlich gar nicht gibt, wird im Wesentlichen durch zwei Organisationen übernommen. Das Scientific Committee on Antarctic Research (SCAR) vereinigt weltweit alle wissenschaftlichen Institutionen mit einem Interesse an der Antarktis und koordiniert die wissenschaftliche Forschung. SCAR wurde 1958 während des Internationalen Geophysikalischen Jahres gegründet und setzt die damals getroffenen Vereinbarungen bis heute um.

Das Council of Managers of National Antarctic Programs (COMNAP) ist der „Rat der Leiter der nationalen Antarktisprogramme“ und koordiniert die Tätigkeit der Behörden, die für die nationalen Antarktisprogramme zuständig sind.

Darüber hinaus wurde seit Mitte der 1980er Jahre versucht, ein Sekretariat für das Antarktische Vertragssystem einzurichten. Die Gastgeberländer der Treffen der Konsultativvertragsparteien des Antarktis-Vertrages (ATCM – Antarctic Treaty Consultative Meeting) haben in den 1990er Jahren Internetseiten eingerichtet, die die Ergebnisse der Konsultativtreffen öffentlich machen. Seit September 2004 ist das Sekretariat für den Antarktisvertrag ATS (Antarctic Treaty Secretariat) in Buenos Aires eingerichtet.

Exekutivsekretäre des Antarktis-Vertrages:

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