Anne Peters (* 15. November 1964 in Berlin) ist eine deutsch-schweizerische Rechtswissenschaftlerin mit Schwerpunkt Völkerrecht. Sie ist Direktorin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Titularprofessorin an der Universität Basel und Honorarprofessorin an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Freien Universität Berlin sowie William W. Cook Global Law Professor an der Michigan Law School. Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählen Konstitutionalisierung und Geschichte des Völkerrechts, globales Tierrecht, Global Governance sowie der Status des Menschen im Völkerrecht. Seit 2019 ist Anne Peters Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht.
Anne Peters studierte Rechtswissenschaften, Neugriechisch und Spanisch an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, an der Universität Lausanne, an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und an der Harvard Law School. Peters promovierte 1994 mit der Dissertation Das Gebietsreferendum im Völkerrecht: seine Bedeutung im Licht der Staatenpraxis nach 1989 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Von 1995 bis 2001 war sie als Wissenschaftliche Assistentin am Walther-Schücking-Institut für internationales Recht der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel tätig. Sie habilitierte sich dort im Jahr 2000 mit der Habilitationsschrift Elemente einer Theorie der Verfassung Europas.
Von 2001 bis 2013 war Peters ordentliche Professorin für Völker- und Staatsrecht an der Universität Basel. Von 2004 bis 2005 war sie Dekanin, von 2008 bis 2012 Forschungsdekanin der Juristischen Fakultät Basel und von 2008 bis 2013 Forschungsrätin beim Schweizerischen Nationalfonds. Seit 2013 ist sie Direktorin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg. Ebenfalls seit 2013 ist Peters Titularprofessorin für Öffentliches Recht, Völkerrecht, Europarecht, Rechtsvergleichung an der Universität Basel, korrespondierendes Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und seit 2014 Honorarprofessorin an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.
Gastprofessuren hatte Peters am Institut d’études politiques de Paris (2009), an der Universität Paris Panthéon-Assas, Institut des hautes études internationales (2014) sowie an der Peking University, Institute of International Law (2014 und 2016) und der Université Panthéon-Sorbonne (2015) inne. Sie war 2012/2013 Fellow am Wissenschaftskolleg zu Berlin.
Peters war 2008–2010 Vizepräsidentin und 2010–2012 Präsidentin der European Society of International Law sowie 2014–2015 Vorstandsmitglied der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer. Sie war Mitglied (substitute) der Venedig-Kommission (European Commission for Democracy through Law) für Deutschland (2011–2015) und Rechtsexpertin der Independent Fact Finding Mission zum Konflikt in Georgien (2009). Sie amtet seit 2017 im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht (DGIR), seit 2014 im allgemeinen Rat der Gesellschaft für Internationales Verfassungsrecht (I-CON-S) sowie seit 2002 als Vizepräsidentin des Stiftungsrates des Basel Institute on Governance (BIG). Sie ist seit 2013 Mitglied des Völkerrechtswissenschaftlichen Beirats des Auswärtigen Amts sowie im Forschungsbeirat der Stiftung Wissenschaft und Politik. Im Jahr 2021 wurde Peters zum Mitglied des Institut de Droit international gewählt.
Forschungsschwerpunkte und Thesen
Die Forschungsinteressen von Peters umfassen Konstitutionalisierung und Geschichte des Völkerrechts, globales Tierrecht, Global Governance sowie der Status des Menschen im Völkerrecht. Dabei vertritt Peters folgende Thesen:
Gebietsbezogene Referenden sind, wenn sie frei, fair, friedlich und unter unparteiischer Beobachtung ablaufen, ein notwendiger, aber nicht hinreichender prozeduraler Faktor der Ausübung des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Sie können auf diese Weise zur Legalisierung eines Gebietswechsels beitragen, auch im Fall der einseitigen Abspaltung einer Region von einem Staat.
Grundlegende Rechtsnormen der EU können und sollten als Verfassung der EU qualifiziert werden (unabhängig von der Existenz einer formalen Verfassungsurkunde). Diese europäische Verfassung erlangt ihre Legitimation vor allem durch Bewährung, somit durch ihren „Output“, also Rechts- und Politikergebnisse im europäischen öffentlichen Interesse, weniger aufgrund ihrer Genese und über den „Input“ von Seiten der europäischen Bürger durch Wahlen und Abstimmungen.
Der Aushöhlung des staatlichen Verfassungsrechts durch zunehmend intensive Ausübung von Hoheitsgewalt durch internationale Organisationen, zunehmende völkerrechtliche Regulierungen und extraterritoriale Effekte staatlichen Handelns kann und soll durch die Anerkennung von globalem Verfassungsrecht, das diese Hoheitsrechtsausübung konstituiert, kanalisiert und eingrenzt, ausgeglichen werden („compensatory constitutionalism“).
Die Völkerrechtswissenschaft soll und kann ihrer Tendenz zum epistemischen Nationalismus begegnen, indem sie nationale Vorprägungen problematisiert und ausreichend Distanz von der Rechtspraxis wahrt; die Verfolgung einer konstruktiven Utopie ist Aufgabe der Völkerrechtswissenschaft.
Die Demokratisierung des Völkerrechts und des globalen Regierens ist möglich und notwendig, um deren mittelbare demokratische Legitimation (über nationale Parlamente und Regierungen) zu ergänzen (“dual democracy”).
Das Wohlergehen von Menschen, ihre Sicherheit und ihre Rechte sind Grund und Grenze der staatlichen Souveränität. „Humanity“, nicht „Sovereignty“ ist Letztbegründung des Völkerrechts.
Ein allgemeines Transparenzprinzip hat sich als Grundprinzip des Völkerrechts in allen seinen Teilgebieten, beginnend mit dem Umweltrecht, herausgebildet. Die Funktion von Transparenz im Völkerrecht ähnelt derjenigen im nationalen öffentlichen Recht: Transparenz ermöglicht öffentliche Kritik an der Ausübung der internationalen Hoheitsgewalt. Das Transparenzprinzip stärkt die Qualität des Völkerrechts als öffentliches Recht, als Recht zur Begründung und Kanalisierung von Hoheitsgewalt, im öffentlichen Interesse und unter Kontrolle der Öffentlichkeit. Die Transparenz von internationalen Institutionen und Rechtssetzungs- und Umsetzungsverfahren kann somit das Demokratiedefizit des Völkerrechts, also das Fehlen eines Weltparlaments, eines demokratischen Rechtssetzungsverfahrens, und eines direkten Mitspracherechts der Bürger bei der Besetzung internationaler Ämter, abmildern.
Völkerrechtsgeschichte kann mit Hilfe von Ansätzen der Globalgeschichte neu geschrieben werden. Der Global-History-Ansatz sensibilisiert für das Problem des Eurozentrismus der Völkerrechtsentwicklung und ihrer Darstellung und erlaubt es, außereuropäische Einflüsse besser zu erkennen und zu würdigen.
Das Individuum genießt „subjektive internationale Rechte“ und Pflichten, die sozusagen unterhalb der Schwelle der besonders hochwertigen Menschenrechte liegen, beispielsweise im internationalen Arbeitsrecht, Flüchtlingsrecht, humanitären Völkerrecht usw. Die Anerkennung dieser Rechtspositionen und der darin zum Ausdruck kommenden (vorausliegenden) Völkerrechtsfähigkeit des Menschen erlauben es, das Individuum als ursprüngliches und normativ vorrangiges (nicht nur von den Staaten abgeleitetes und nachrangiges) Völkerrechtssubjekt zu qualifizieren. Die Verschiebung vom Staat als Ausgangspunkt des Völkerrechts zum Menschen stellt einen Paradigmenwechsel der Völkerrechtsordnung dar.
Globales Tierrecht soll als Forschungsfeld etabliert und erschlossen werden, um die durch Globalisierung, Outsourcing und Standortmobilität unterminierten Tierschutzstandards zu wahren und um neue Konzepte wie Grundrechte von Tieren, den Mitbürgerstatus von Tieren, die Souveränität von Wildtieren über natürliche Ressourcen zu erforschen. Das neue Forschungsfeld kann im Zuge des „animal turn“ der Geistes- und Sozialwissenschaften aus zahlreichen Nachbardisziplinen Anregungen empfangen.
Buchpreis 2014 der American Society of International Law („Certificate of Merit in a specialized area of international law“) für das Handbook of the History of International Law (Oxford University Press 2012).