An diesem Tag

Anna Tumarkin

Russisch-schweizerische Philosophin

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Anna Tumarkin (* 4.jul. / 16. Februar 1875greg. in Dubrowno, Russisches Kaiserreich, heute Belarus; † 7. August 1951 in Gümligen) war eine Schweizer Philosophin russisch-jüdischer Herkunft. Sie war weltweit die erste Professorin mit vollen akademischen Rechten an einer koedukativen Universität und die erste reguläre Privatdozentin in der Schweiz.

Anna Tumarkin, geboren als Anna-Ester Pawlowna Tumarkina (russisch Анна-Эстер Павловна Тумаркина, wiss. Transliteration Anna-Ėster Tumarkina), wuchs in einer jüdischen Kaufmannsfamilie in Chisinau auf, wo sie ihre Kindheit bis zur Sekundarschule verbrachte. Sie konnte ein Mädchengymnasium sowie ein Lehrerinnenseminar besuchen.

Im Oktober 1892, im Alter von 17 Jahren, ging Tumarkin für das Studium nach Bern. Sie wohnte in der Privatpension Villa Schauenberg in der Oberen Villette, wo kurze Zeit später auch Anna Hoff mit ihrer Tochter Ida einzog. Ida Hoff, die spätere erste Berner Schulärztin, wurde Tumarkins lebenslange Partnerin. Mit ihr teilte sie eine Wohn-, Grab- und Erbgemeinschaft.

Am 1. November 1892 immatrikulierte sich Anna Tumarkin als 6947. Studierende an der Universität Bern. Sie studierte Germanistik bei Ludwig Hirzel und Samuel Singer, Geschichte bei Philipp Woker und Philosophie bei Ludwig Stein. Sie fiel ihren Dozenten durch ihre Intelligenz, ihren Fleiss und ihr selbständiges Denken auf. 1894 wurde Tumarkin für ihre Arbeit über die Beziehungen Johann Gottfried Herders zu Immanuel Kant mit einem der drei höchsten Seminarpreise ausgezeichnet.

Zu Tumarkins Mitstudierenden gehörten Rosa Grimm, Chaim Schitlowsky, Mabel Kate Bode-Haynes, Johanna von Elberskirchen und Emma Graf.

Sie baute ihre preisgekrönte Arbeit zur Doktorarbeit aus und reichte ihre Dissertation Herder und Kant ein, mit Empfehlung ihres Doktorvaters und Mentors Ludwig Stein. Sie bestand die Examina in Philosophie, Neuhochdeutsch und Geschichte am 11. Juli 1895 glänzend und wurde mit summa cum laude promoviert. Ihre Dissertation wurde von Ludwig Stein im ersten Band seiner Schriftenreihe Berner Studien zur Philosophie und ihrer Geschichte publiziert.

Dr. phil. Anna Tumarkin exmatrikulierte sich am 23. Juli 1895 an der Berner Universität und besuchte ihre Familie in Chisinau. Auf Empfehlung ihres Mentors Ludwig Stein reiste sie anschliessend nach Berlin, wo sie am 30. November 1895 an der Friedrich-Wilhelms-Universität als Gasthörerin zugelassen wurde. Tumarkin setzte ihre Studien fort, vom Wintersemester 1895/96 bis Wintersemester 1897/98 beim Philosophen Wilhelm Dilthey und beim Germanisten Erich Schmidt und weiteren Dozenten, die dazu ihre Genehmigung erteilten.

In Berlin wohnte sie in der Friedrichstrasse 45, damals eine belebte Wohn- und Geschäftsstrasse. Später wurde die Adresse als Checkpoint Charlie bekannt.

Gegen Ende ihres dreijährigen Aufenthalts in Berlin entschied sich Tumarkin für eine wissenschaftliche Karriere in Bern, da die Aussichten für eine Habilitation dort erfolgversprechender waren als in Berlin. Sie bat den Berner Erziehungsdirektor Albert Gobat am 24. Mai 1898 um die Erlaubnis, an der Universität Bern dozieren zu dürfen. Allerdings wurde ihr beinahe zum Verhängnis, dass sie als Mädchen in Chisinau keine vollwertige Matur über klassische lateinische und griechische Bildung hatte ablegen dürfen. Kritiker in der Fakultät waren der Ansicht, dass es unzulässig sei, einer Person die Venia Docendi für Philosophie zu erteilen, welche die Klassiker nicht im Original lesen könne. Trotzdem arbeitete sie an ihrer wissenschaftlichen Spezialuntersuchung über das Associationsprinzip in der Geschichte der Ästhetik weiter und reichte sie als Habilitationsschrift ein. Diese wurde später in Ludwig Steins internationale Publikationsreihe Archiv für Geschichte der Philosophie aufgenommen.

Am 6. Juni 1898 wurde Tumarkin, die sich inzwischen die fehlende Vorbildung eifrig angeeignet hatte, einstimmig zur Probevorlesung und zum Kolloquium zugelassen. Daraufhin reiste sie von Berlin nach Bern zurück und hielt am 15. Juni 1898 ihre Probevorlesung zum Begriff der inneren Form in der Ästhetik. Nach dem anschliessenden Kolloquium unter der Leitung von Ludwig Stein und Oskar Walzel wurde ihr die Venia Docendi erteilt, allerdings mit dem Zusatz «insbesondere der Aesthetik», welcher die Lehrbefugnis einschränkte. Ihre Antrittsvorlesung zum Thema Goethe über das Wesen des Dramas fand am 29. Oktober 1898 statt. Dass eine Frau zur Vorlesung antrat, war gemäss Medien «ein sensationelles Ereignis».

Nun war Anna Tumarkin mit nur 23 Jahren die erste Dozentin der Philosophie in Europa und die erste reguläre Privatdozentin der Schweiz, nachdem Emilie Kempin-Spyri ihre Dozentur 1891 in Zürich nur mit einer Sondergenehmigung (ad personam) erhalten hatte.

In ihrer ersten Lehrveranstaltung am 4. November 1898 sassen neun Männer und 15 Frauen, darunter Ernst Schürch, ihre frühere Kommilitonin Emma Graf und Anna Hoff, die Mutter von Ida. Nur gerade 15 waren zahlende Studierende. Als Privatdozentin lebte Anna Tumarkin von den sogenannten Kolleggeldern, die spärlich flossen, nachdem der Reiz des Neuen, nicht obligatorische Kurse bei einer Frau zu besuchen, nachgelassen hatte. Tumarkins Einkünfte reichten demnach nicht, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Am 19. Juli 1903 legte sie deshalb Rechenschaft über ihre bisherige Lehrtätigkeit ab und stellte beim Regierungsrat das Gesuch, ihr einen Grundlohn zu bewilligen, wie dies für dozierende Lehrbeauftragte des Kantons bereits vorgesehen war. Nachdem die Fakultät und dann auch die kantonale Finanzdirektion grünes Licht gegeben hatten, erhielt Tumarkin ab dem 1. Januar 1905 ein Dozentenhonorar von jährlich 580 Franken. Diese noch so bescheidene Besoldung hatte Konsequenzen: Tumarkin wurde als Honorar beziehende Dozentin gemäss Hochschulgesetz von 1834 Mitglied im Senat und gehörte damit dem Spitzengremium der koedukativen Universität Bern an. Anna Tumarkin wurde am 17. Februar 1905 von ihrem damaligen Lehrer und Rektor Philipp Woker anlässlich ihrer Begrüssungsvisite offiziell begrüsst. Sie war weltweit die erste Senatorin.

Dieser zweite Schritt auf der Karriereleiter gelang Anna Tumarkin, nachdem ihr die Fakultät auf Antrag ihres Mentors, Dekan Stein, die volle Lehrbefugnis erteilt hatte. Von Oskar Walzel unterstützt, empfahl Stein an der nächsten Fakultätssitzung, Tumarkin den Titel «Professor» zu verleihen. Dies wurde durch den Regierungsrat am 26. Mai 1906 gutgeheissen. Im Ausland gab es bereits Professorinnen, ohne dass man ihnen jedoch entsprechende Funktionen und Rechte auf Universitätsstufe gewährt hatte. Im Gegensatz dazu war die junge Philosophin auf regulärem Weg Stufe um Stufe emporgestiegen, hatte auf gleichberechtigtem Weg Karriere gemacht und die gleichen Rechte im Universitätsleben zuerkannt erhalten wie ihre männlichen Kollegen.

Am 17. Dezember 1908 beantragte Anna Tumarkin bei der Erziehungsdirektion, sie zur Extraordinaria zu befördern. Nachdem die Fakultät das weitergeleitete Gesuch zur Annahme empfohlen hatte, beförderte der Berner Regierungsrat Anna Tumarkin am 3. Februar 1909 zur ausserordentlichen Professorin für das ganze Gebiet der Philosophie mit besonderer Berücksichtigung der Ästhetik. Die Beförderung brachte es mit sich, dass sie nun Sitz und Stimme im Leitungsgremium der Fakultät bekam. Tumarkin nahm am 1. März 1909 zum ersten Mal an einer Sitzung der Gesamtfakultät teil, die sowohl die natur- als auch die geisteswissenschaftliche Abteilung vertrat. Als Fakultätsmitglied war es ihre Hauptaufgabe, Studierende zu promovieren und Probanden zu habilitieren. Sie war also die erste Frau in Europa, die das Recht hatte, Dissertationen anzunehmen und Prüfungen abzunehmen. Eine zusätzliche Besoldung gab es nicht. Ihr gelang es erst nach langem Ringen, dass der Regierungsrat ihr ab 1. Januar 1917 wenigstens ein Gehalt von 2000 Franken zusprach.

Am 15. November 1910 prüfte sie ihren ersten Kandidaten, Gustav Falter, der Privatdozent werden wollte. An der Fakultätssitzung unterlag sie in der Diskussion um die Bewertung seiner Arbeit, Falter wurde nicht habilitiert. Ein halbes Jahr später präsentierte sie als Doktormutter ihre eigenen Studierenden. Die erste von einer Frau promovierte Person war die Ukrainerin Chava (Eva) Schapira. Tumarkin prüfte in den 32 Jahren ihrer Lehrtätigkeit insgesamt 13 Doktorierende, darunter die Schweizer Heinrich Barth (1913), Fritz Marti (1920), Gustav Emil Müller (1923) und Hans Strahm (1929). Gegen Ende ihrer Karriere promovierte Anna Tumarkin 1926 auch die Deutsche Johanna Dürck (1902–1991) und 1942 die Schweizerin Lina Bärtschi († 1984).

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