Andreas Auer (* 29. Februar 1948 in Chur; † 7. Dezember 2018 in Genf) war ein Schweizer Staatsrechtler und Professor an den Universitäten Zürich und Genf.
Auer studierte Recht an der Universität Neuenburg/Neuchâtel (lic.iur. 1971 und Dr.iur. 1975 bei Jean-François Aubert) und Southern Methodist University in Dallas, Texas (LL.M. 1973). Er wirkte von 1980 bis 2008 als Professor für Staatsrecht an der Universität Genf, von 2000 bis 2003 war er Dekan ihrer juristischen Fakultät. Von 2008 bis seiner Emeritierung 2013 war er Professor für öffentliches Recht an der Universität Zürich. Er lehrte auch in Paris, Rom, Berlin, Antananarivo, Bamako, Dakar, Ouagadougou, Berkeley, Ulaanbaatar. Schwerpunkte seiner Forschung waren Staatsrecht (Bund, Kantone, Gemeinden), vergleichendes Staatsrecht, direkte Demokratie, Verwaltungsrecht, öffentliches Prozessrecht, transnationales Recht, Migrationsrecht und Transportrecht.
Er war Initiator, (Mit-)Gründer und ehemaliger Direktor von:
1993 Centre d'études et de documentation sur la démocratie directe in Genf (c2d), seit 2007 als Centre for Research on Direct Democracy (C2D) in Aarau
2001 Centre universitaire de droit international humanitaire in Genf / University Centre for International Humanitarian Law (CUDIH), seit 2008 Geneva Academy of International Humanitarian Law and Human Rights (Geneva Academy)
2009 Zentrum für Demokratie Aarau / Centre for Democracy Studies Aarau (ZDA)
Ab 2007 war er Redaktionsmitglied der European Constitutional Law Review (EuConst) in Den Haag/Asser, ab 1980 der Aktuellen juristischen Praxis, Pratique juridique actuelle (AJP/PJA) in St. Gallen.
Seine Einschätzung, der neue Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung sei stärker zu gewichten als die Kantonsautonomie, inspirierte Theresia Rohner, eine Bürgerin aus dem Kanton Appenzell Innerrhoden, das fehlende kantonale Frauenstimmrecht einzuklagen. Das Bundesgericht gab ihr und weiteren Mitklägern 1990 in einem umstrittenen Entscheid Recht, wodurch das Frauenstimmrecht im letzten Kanton eingeführt wurde.
Überdies wirkte er als Mitautor der «Rasa-Initiative» («Raus aus der Sackgasse! Verzicht auf die Wiedereinführung von Zuwanderungskontingenten») von 2014, eingereicht im Oktober 2015, zurückgezogen im Dezember 2017, mit der die «Masseneinwanderungsinitiative» der SVP hätte rückgängig gemacht werden sollen.
Auer engagierte sich in Diskussionen über Demokratieentwicklung in der EU, in Europa und der Welt. Er war unter anderen auch Mitinitant der Demokratie-Konferenzen und Treffen Baden-Württemberg-Aargau. Auer war Kuratoriumsmitglied von Mehr Demokratie.
Auch der Naturschutz war Auer ein Anliegen. So kämpfte er an vorderster Front für die Einhaltung des Gewässerschutzgesetzes und wirkte massgeblich darauf hin, dass die Greina-Hochebene und über ein Dutzend weiterer Flusslandschaften erhalten werden. Auer amtierte viele Jahre als Stiftungsrat der Schweizerischen Greina-Stiftung zur Erhaltung der alpinen Fliessgewässer.
Er war auch beratend tätig, u. a. von 1998 bis 2012 für eine Rechtskanzlei in Genf, ab seiner Emeritierung 2013 war er Konsulent bei einer Anwaltskanzlei in Zürich.
Auer hatte vier Geschwister, war verheiratet und hatte mit seiner Frau drei Kinder.
2003 erhielt er den Grossen Walther Hug Preis als Professor an der Universität Genf, in Anerkennung von seinem Werk zum schweizerischen Staatsrecht.
Staatsrecht der schweizerischen Kantone, Stämpfli, Bern 2016, ISBN 978-3-7272-3217-6 (Print), ISBN 978-3-0354-1335-9 (Judocu)
mit Giorgio Malinverni und Michel Hottelier: Droit constitutionnel suisse. Bd. I: L’Etat; Bd. II: Les droits fondamentaux. Stämpfli, Bern 2000, 3. Ausg. 2013
mit Alexandre Trechsel: Voter par Internet? Le projet e-voting dans le canton de Genève dans une perspective socio-politique et juridique, Basel/Genf 2001
The Supreme Law of the Land: Eléments du droit constitutionnel des Etats-Unis, Basel 1990