Aurelius Ambrosius, genannt Ambrosius von Mailand (* um 339 in Augusta Treverorum, heute Trier; † 4. April 397 in Mediolanum, heute Mailand), war ein römischer Beamter und Politiker und seit 374 Bischof von Mailand. Er gilt der Westkirche als einer der vier ursprünglichen lateinischen Kirchenlehrer und spielte eine bedeutende Rolle in der christlichen Religionspolitik zur Zeit der Christianisierung des Römischen Reiches im späten 4. Jahrhundert unter Theodosius I. und in der Formierung der römischen Reichskirche.
Er wurde – wie auch seine Geschwister Marcellina und Satyrus – heilig gesprochen und trägt seit 1295 den Ehrentitel Kirchenvater.
Aurelius Ambrosius stammte aus einem vornehmen Elternhaus der römischen Senatsaristokratie, war aber nicht getauft, was in der frühen Spätantike allerdings nicht selten war. Seine Familie hatte, wie für senatorische Familien üblich, Landbesitz in Africa und Sizilien. Sein Vater Ambrosius oder Uranius war vermutlich Prätorianerpräfekt in Gallien; jedenfalls war er in der Verwaltung der Präfektur im gallischen Augusta Treverorum unter Konstantin II. tätig, als Ambrosius als sein jüngster Sohn geboren wurde. Der Vater starb früh, vielleicht als Anhänger Konstantins II. in dessen verlorenem Bürgerkrieg gegen seinen Bruder Constans 340.
Ambrosius’ Mutter ging nach dem frühen Tod ihres Mannes mit Ambrosius und seinen älteren Geschwistern Marcellina und Uranius Satyrus nach Rom. Die Söhne waren hier für die Beamtenlaufbahn vorgesehen und wurden demgemäß juristisch ausgebildet. An der Stelle, an der er der Überlieferung nach mit seiner Schwester damals gelebt haben soll, steht heute die Kirche Sant’Ambrogio della Massima. 365 erlangte er eine der begehrten Zulassungen als Anwalt bei Gericht und diente schließlich in Sirmium unter dem Prätorianerpräfekten Sextus Petronius Probus, einem der führenden Männer seiner Zeit. Ambrosius vertrat seine Rechtsfälle so geschickt, dass Probus ihn 370 zu seinem Beisitzer berief. Etwa 372/373 (nachgewiesen jedoch nur für 374) wurde er von diesem mit der Statthalterschaft der Provinz Aemilia-Liguria (Ämilien und Ligurien) betraut, der er als consularis vorstand. Der Sitz der Provinz war Mailand, das damals auch als eine Kaiserresidenz diente.
Das Bistum Mailand war, wie die übrige damalige Kirche, tief zerstritten zwischen Trinitariern und Arianern (Arianischer Streit). Als 374 (nach dem Tode des Arianers Auxentius von Mailand) eine Bischofswahl anstand, ging der allseits beliebte und geachtete Präfekt persönlich in die Basilika, wo die Wahl stattfinden sollte, um in dieser Krisensituation einen wahrscheinlichen Aufruhr zu verhindern. Seine Ansprache wurde der Überlieferung nach durch den Zwischenruf eines Kindes Ambrosius episcopus! („Ambrosius soll Bischof werden!“) unterbrochen, woraufhin er einstimmig zum Bischof gewählt wurde.
Ambrosius wirkte in dieser Lage als geeigneter Kandidat, weil er den Trinitariern als ihr Sympathisant bekannt war, aber auch den Arianern wegen seiner theologischen Neutralität als Politiker akzeptabel erschien. Er selbst stimmte jedoch energisch gegen seine Wahl, wobei es sich allerdings um einen literarischen Topos handelt. Er sah sich in keiner Weise auf ein solches Amt vorbereitet: Er war als Katechumene noch in der Vorbereitung auf die Taufe. Erst auf kaiserliche Intervention hin gab Ambrosius nach. Innerhalb einer Woche empfing er die Sakramente der Taufe und der Weihe zum Diakon und zum Priester, so dass seiner Bischofsweihe nichts mehr im Weg stand. Gemäß Paulinus von Mailand und Rufinus von Aquileia nahm Ambrosius erst nach einer relatio an Kaiser Valentinian I. die Wahl an; schließlich befand er sich ja in kaiserlichem Dienst, den er nicht ohne Rücksprache quittieren konnte.
Ambrosius erwarb sich theologische Grundlagen, studierte die Bibel und griechische Autoren wie Philon von Alexandria, Origenes, Athanasius und Basilius von Caesarea, mit dem er auch im Briefwechsel stand. Das neu erworbene Wissen wandte er als Prediger an, wobei er insbesondere das Alte Testament auslegte. Dabei waren ihm seine früher erworbenen Kenntnisse in Rhetorik und in Griechisch, die damals im weströmischen Reich selten wurden, von großem Vorteil.
In der Liturgie führte er den nach ihm benannten ambrosianischen Gesang ein. Sein Charakter, seine Predigten und Bibelauslegung beeindruckten den Rhetoriker Augustinus von Hippo, der das Griechische nicht beherrschte, so sehr, dass dieser sich Ostern 387 von ihm taufen ließ, wobei der Überlieferung nach das gregorianische Te Deum als Wechselgesang entstand.
Entgegen den Erwartungen der Arianer setzte sich Ambrosius erfolgreich für die nizänische Richtung ein. In seinen langjährigen Kämpfen gegen die Arianer, die besonders den Hof Kaiser Valentinians II. in Mailand dominierten, wandte Ambrosius abwechselnd theologische und politische Methoden an. Zunächst nutzte er seinen Einfluss, um die Arianer in der illyrischen Kirchenverwaltung zurückzudrängen: 381 sorgte er auf der Regionalsynode von Aquileia für die Absetzung des illyrischen Bischofs Palladius und dessen Presbyters Secundinus. Als die Arianer beim Kaiserhof vorstellig wurden, um in Mailand zumindest eine Kirche vor den Toren der Stadt zugesprochen zu bekommen, schaltete sich Ambrosius ein und mobilisierte seine Anhängerschaft in der Mailänder Bevölkerung. Diese Art des „zivilen Ungehorsams“, im autokratischen Römischen Reich der Spätantike ein unerhörter Affront, rechtfertigte er damit, dass in religiösen Dingen nicht der Kaiser, sondern die kirchlichen Amtsträger zu entscheiden hätten. Insbesondere die Kaisermutter Justina zeigte dagegen Sympathien für die arianische Seite, konnte sich aber gegen den selbstbewusst auftretenden Ambrosius nicht durchsetzen. 382 (oder 383) gelang es Ambrosius außerdem, Gratian dazu zu bewegen, den Titel Pontifex maximus abzulegen und die Staatszuwendungen an die heidnischen Tempel einzustellen. Auch im Streit um den Victoriaaltar blieb er gegenüber Quintus Aurelius Symmachus siegreich, der Altar wurde aus der römischen Curia entfernt.
Um 387 überzeugte Ambrosius seinen Freund Gaudentius von Brescia, das Bischofsamt anzunehmen. Wie auch Ambrosius selbst hatte Gaudentius ursprünglich Bedenken, die Bischofswürde zu übernehmen.
390 berief Ambrosius eine norditalienische Bischofssynode ein, die, wie schon zuvor Papst Siricius, die Lehren Jovinians verurteilte. Jovinian hatte die höhere Verdienstlichkeit eines Lebens nach den Evangelischen Räten sowie die immerwährende Jungfräulichkeit der Gottesmutter geleugnet.
Einflussnahme auf Kaiser Theodosius I. zugunsten der Kirche
388 verhinderte Ambrosius die von Kaiser Theodosius I. verfügte Bestrafung eines Bischofs, der eine Menge in Kallinikon am Euphrat zu einem Pogrom und zum Niederbrennen der dortigen Synagoge aufgehetzt hatte. Theodosius verstand den Gewaltausbruch zunächst als ordnungspolitisches Problem, als einen Aufruhr, den der römische Staat selbstverständlich nicht dulden könne. Der Kaiser wollte die christlichen Brandstifter daher für ihre Tat zur Verantwortung ziehen; er schonte den verantwortlichen Bischof, verlangte von diesem aber den Wiederaufbau der zerstörten Synagoge. Ambrosius hingegen forderte nun brieflich, dass alle Plünderer und Gewalttäter straffrei ausgehen sollten. Er interpretierte den Vorgang als Konflikt zwischen Christentum und Judentum, bei dem sich der Kaiser selbstverständlich nicht auf die Seite der Juden stellen könne; insbesondere sei es völlig inakzeptabel, von der Kirche den Wiederaufbau der zerstörten Synagoge zu verlangen:
Der Brief blieb zwar zunächst ohne Erfolg, doch zwang der angesehene Bischof den Kaiser anschließend zum diplomatischen Einlenken, indem er ihn öffentlich im Gottesdienst kritisierte und sich weigerte, die Kommunion zu vollziehen, bevor der Kaiser nicht eingelenkt habe. Der Vorgang zeigt, wie Ambrosius sein Bischofsamt gezielt dazu nutzte, um in seinem Sinne auf den getauften Kaiser Einfluss zu nehmen. Theodosius musste schließlich nachgeben. Zwar stellte der Kaiser nicht die Rechtmäßigkeit seines ursprünglichen Urteils in Frage, da dies einem völligen Gesichtsverlust gleichgekommen wäre, aber ließ im Sinne des antiken Herrscherideals Milde (clementia) und Gnade gegenüber den christlichen Gewalttätern walten, die straffrei blieben. Obwohl der Schutz der Juden im Römischen Reich noch einmal gesetzlich ausdrücklich bekräftigt wurde, wurde die Synagoge in Kallinikon nicht wieder aufgebaut. Damit war ein Präzedenzfall geschaffen, der im Zweifelsfall Interessen der christlichen Religion über das Recht stellte und den bis dahin selbstverständlichen kaiserlichen Rechtsschutz für die Juden sowie insgesamt die Autorität des römischen Herrschers als Wahrer des inneren Friedens auszuhöhlen drohte.