Der Altenburger Prinzenraub, auch Sächsischer Prinzenraub genannt, ist ein historisches Ereignis der sächsisch-thüringischen Geschichte. Der Junker Kunz von Kauffungen entführte in der Nacht vom 7. zum 8. Juli 1455 die 14- und 11-jährigen Prinzen Ernst und Albrecht, die im späteren Lebensalter die ernestinische und die albertinische Linie des Fürstengeschlechts der Wettiner begründeten, deren Herrschaftsgebiete als Vorläufer der Länder Thüringen und Sachsen gelten. Durch die Entführung wollte Kunz von Kauffungen den Kurfürsten von Sachsen, Friedrich den Sanftmütigen, zwingen, seine Forderungen nach Entschädigung für seine verloren gegangenen Ländereien zu erfüllen, was jedoch misslang.
Die Differenzen zwischen Kunz von Kauffungen und dem sächsischen Kurfürsten Friedrich dem Sanftmütigen (1428–1464) gehen auf den Sächsischen Bruderkrieg (1446–1451) zurück. Von Kauffungen beteiligte sich, angeblich auf Bitten Friedrichs, auf der kursächsischen Seite an dem Krieg, wurde allerdings bald gefangen genommen und musste ein Lösegeld von 4000 Gulden für seine Freilassung zahlen. Da er als freier Helfer auf eigenes Risiko in den Krieg eingetreten war, war es nicht am Kurfürsten ihn freizukaufen. Nach dem Ende des Krieges (wahrscheinlich 1451–52) forderte Kunz vom Kurfürsten eine Entschädigung für Zerstörungen an seinen Gütern in Thüringen und für die Enteignung seines Gutes in Schweikershain. Der Kurfürst machte jedoch seinerseits eine Rechnung an Kunz auf. Nach jahrelanger Debatte wurde 1455 schließlich die Überprüfung durch ein Schiedsgericht beschlossen. Die Gerichte in Magdeburg und Friedberg gaben Kunz von Kauffungen Recht, das Gericht im sächsischen Leipzig gab dem Kurfürsten Recht und dieses Urteil zählte letztendlich.
Angesichts des zu erwartenden Urteils reifte bei Kunz von Kauffungen jedoch der Plan, sein vermeintliches Recht auf eigene Faust durchzusetzen.
Zusammen mit den Rittern Wilhelm von Mosen und Wilhelm von Schönfels bzw. Schönfeld (die Endung des Namens ist umstritten), die ebenfalls eine Rechnung mit Kursachsen offen hatten, und einem Trupp aus 30 Reitern marschierte er in der Nacht vom 7. auf den 8. Juli 1455 auf die Burg des Kurfürsten, das heutige Altenburger Schloss, und entführte die Söhne Friedrichs, die Prinzen Ernst und Albrecht. Dabei kam ihm seine Ortskenntnis als ehemaliger Vogt des Schlosses zugute, sowie die Umstände, dass der Kurfürst auf Reisen und ein Gros des Hofstaates auf einer Verlobungsfeier war. Am Tag zuvor hatten Kauffungen, Mosen und Schönfels Fehdebriefe (formale Kriegserklärungen) an den Kurfürsten abgeschickt. Bei der Vorbereitung seines Planes half ihm der von Kunz zuvor am Schloss eingeschleuste Koch Hans Schwalbe. Sofort wurde Alarm geschlagen (lautes langes Kirchengeläut gilt als Nachrichtenübermittlung an andere Orte), nur in Zwickau und Chemnitz nicht, deren Bürgermeister von Kunz gebeten wurden, dies nicht zu tun.
Nach vollbrachter Tat trennten sich die Entführer. Wilhelm von Mosen und Wilhelm von Schönfels wollten mit dem Prinzen Ernst über das Vogtland nach Böhmen, während Kunz von Kauffungen versuchte, mit Prinz Albrecht über eine östlichere Route über Stollberg und Thalheim seine Güter im sicheren Böhmen zu erreichen. Von dort aus wollten sie Lösegeldforderungen stellen. Noch am selben Tag stellten und überwältigten herbeigerufene Männer (nach verschiedenen Quellen: Dorfbewohner, Köhler, Mönche und Verfolger Friedrichs) Kunz von Kauffungen und seine Reiter bei Waschleithe in der Nähe des Klosters Grünhain im Erzgebirge.
(Eine andere Quelle berichtet: Kunz von Kauffungen wollte mit einem Prinzen über Wolkenburg, Stollberg, Zwönitz und Grünhain nach Böhmen fliehen. Die zweite Gruppe unter Wilhelm von Mosen und Wilhelm von Schönfels mit dem zweiten Prinzen soll die gefahrvollere Route über Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Lichtenstein genommen haben und kampierte schließlich zwei Tage in der „Prinzenhöhle“, einem Bergbaustollen bei Hartenstein nahe Burg Stein.)
Von Mosen und von Schönfels kamen mit dem anderen Prinzen über Zwickau in die Hartensteiner Flur. Dort versteckten sie Prinz Ernst in der Prinzenhöhle. Nachdem von Mosen und von Schönfels von der Ergreifung Kauffungens Kenntnis erhielten und merkten, dass ihr Plan zum Scheitern verurteilt war, nahmen sie Verhandlungen mit dem Hartensteiner Schlossherrn Friedrich von Schönburg auf und erreichten Straffreiheit und freien Abzug mit anschließendem Exil im Austausch gegen Prinz Ernst.
Kunz von Kauffungen jedoch wurde in Freiberg vor dem Gericht der Berggeschworenen wegen Landfriedensbruch angeklagt. In der Verhandlung berief er sich auf seine gerechtfertigte Forderung und auf den Fehdebrief, der nach damaligem Recht den Landfrieden außer Kraft setzte. Jedoch ging dieser Fehdebrief (angeblich) ebenso wie die Fehdebriefe von Mosen und von Schönfels erst am Tag nach der Entführung auf Schloss Altenburg ein.
Konflikt zwischen Kursachsen und Böhmen als „Sicherheit“ für die Entführer
Letztendlich war der Prinzenraub auch ein Nebenereignis der langjährigen Auseinandersetzungen zwischen dem sächsischen Kurfürsten und dem König von Böhmen, Ladislaus Postumus. Das Verhältnis zwischen beiden Staaten war von heftigen Grenzstreitigkeiten bestimmt. Die Hussitenüberfälle auf Sachsen und die böhmischen Heere im Bruderkrieg taten ihr Übriges. In Böhmen saß auf Burg Eisenberg die böhmische Linie der Herren von Kauffungen. Diese Burg dürfte das Ziel der Entführung gewesen sein. Unstrittig ist, dass Kunz von Kauffungen und auch die zweite Entführergruppe das Königreich Böhmen erreichen mussten, um vor dem Zugriff des sächsischen Kurfürsten und seiner Justiz sicher zu sein. Damit hätte aber auch der König von Böhmen einen direkten Zugriff auf die Prinzen und ein starkes Faustpfand gegenüber dem sächsischen Kurfürsten bei Vertragsverhandlungen gehabt. Deshalb war dem böhmischen König sehr an einem Gelingen der Entführung gelegen. Das Verhältnis von Kursachsen mit Böhmen besserte sich erst mit dem Vertrag von Eger, der von dem 1458 gekrönten neuen König Georg von Podiebrad geschlossen wurde und der die Grenzstreitigkeiten beseitigte.
Bereits am 13. Juli 1455, also nur fünf Tage nach der Tat, wurde Kunz von Kauffungen für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Nachdem er in die Stadt Freiberg gebracht worden war, wurden die Stadttore sofort geschlossen, damit niemand mehr hinein- oder herauskommen konnte. Am darauffolgenden Tag wurde er auf dem Freiberger Obermarkt ebenso wie einige seiner Helfer enthauptet. Die Stelle, an die der abgeschlagene Kopf gerollt sein soll, ist heute noch mit einem blauen Pflasterstein gekennzeichnet. Die Augen des steinernen Kopfes am Rathauserker (siehe Abbildung) sind auf diese Stelle gerichtet.
Dietrich von Kaufungen wurde am 31. Juli 1455 als Mitwisser in Altenburg geköpft. Der Koch Hans Schwalbe vom Altenburger Schloss wurde als Mithelfer am 28. Juli 1455 in Zwickau mit glühenden Zangen „gezwickt“ und danach gevierteilt.
Familienangehörige von Kunz mussten Sachsen verlassen. Seine Güter und Burgen in Sachsen wurden bis auf die Grundmauern geschleift. Dies soll die Burgen Kaufungen und die Wolfsburg bei Streitwald-Wolftitz und angeblich auch die Burg Kohren betroffen haben.
Nach der Hinrichtung des adeligen Kunz von Kauffungen erreichten den Kurfürsten in Dresden hunderte Beschwerdebriefe Adeliger aus ganz Europa. Man hielt die Hinrichtung eines Mannes von Adel – in solch einem Falle – für nicht gerechtfertigt/rechtswidrig.
Nach dem Tod von Kunz von Kauffungen nahm sich der böhmische König Ladislaus Postumus seiner Söhne an.
Im Nachgang zum sächsischen Prinzenraub unternahmen die Eltern der geretteten Prinzen, Kurfürst Friedrich der Sanftmütige und dessen Frau Margaretha, am 15. Juli 1455 eine Wallfahrt zur Stiftskirche Ebersdorf (heutiger Stadtteil von Chemnitz) zu dem dortigen wundertätigen Marienbilde, um für die Rettung ihrer Kinder ein feierliches Dankopfer zu bringen. Die Ankunft in Ebersdorf fand 4 Uhr nachmittags statt. Margaretha stiftete einen Altar und zum Andenken wurden die Kleider der Prinzen und die Kappe des Köhlers, der Kunz von Kauffungen gefangen hatte, in der Kirche aufgehängt. Sie werden noch heute in Ebersdorf aufbewahrt.