An diesem Tag

Alfred Dreyfus

Französischer Offizier

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Alfred Dreyfus [alˈfʀɛd dʀɛˈfys] (geboren 9. Oktober 1859 in Mülhausen; gestorben 12. Juli 1935 in Paris) war ein französischer Offizier. Seine auf einer antisemitischen Intrige beruhende ungerechtfertigte Verurteilung wegen Landesverrats löste 1894 die Dreyfus-Affäre aus, die Frankreich innenpolitisch erschütterte.

Alfred Dreyfus war der neunte und jüngste Sohn eines jüdischen Mülhausener Textilunternehmers, der seine Karriere als Hausierer begonnen hatte. Als das Elsass 1871 nach dem Deutsch-Französischen Krieg zum neu gegründeten Deutschen Kaiserreich kam, optierten seine Eltern (wie auch andere Angehörige der städtischen Eliten) für die Beibehaltung ihrer französischen Staatsangehörigkeit und siedelten 1872 mit einem Teil der Familie zuerst nach Basel in die Schweiz, wo Alfred das Humanistische Gymnasium besuchte, und schließlich nach Paris über. Um das Vermögen zu retten, blieb ein anderer Teil der Familie im Elsass. Ausschließlich Alfred und sein Bruder erhielten eine völlig französische Ausbildung. Die Erstsprache der meisten Brüder und Schwestern Alfreds war Deutsch bzw. Elsässisch.

In Paris legte Dreyfus die Reifeprüfung (Baccalauréat) ab und 1878 bestand er die Aufnahmeprüfung zur traditionsreichen École polytechnique, die damals hauptsächlich technische Offiziere, z. B. für die Artillerie, ausbildete. Er wurde Berufsoffizier als Artillerist und auf Grund seiner akademischen Leistungen in die École supérieure de guerre aufgenommen. Die École supérieure de guerre war erst gegen Ende der 1870er Jahre gegründet worden. Absolventen der École polytechnique und der Militärschule Saint-Cyr erhielten hier eine abschließende Ausbildung vor ihrer Ernennung zum Stabsoffizier. Zu den Neuerungen, die der Kriegsminister Charles de Freycinet und der General Marie François Joseph de Miribel im Rahmen ihrer Reformen des französischen Militärs eingeführt hatten, zählte die Aufnahme der zwölf besten Absolventen dieser Militärschule in den französischen Generalstab, wo sie mehrere Bereiche durchliefen. Zuvor waren diese Stellen ausschließlich durch Kooption vergeben worden, was dazu geführt hatte, dass in den Generalstab vorwiegend katholische Adlige berufen wurden.

Am 21. April 1890 heiratete Dreyfus Lucie Hadamard (1869–1945), Tochter eines wohlhabenden Diamantenhändlers und Cousine des Mathematikers Jacques Salomon Hadamard. Aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor: Pierre (1891–1946) und Jeanne (1893–1981).

1893 wurde Dreyfus, inzwischen zum Hauptmann befördert, zum Generalstab versetzt.

Im September 1894 gelangte der französische Auslandsnachrichtendienst (Deuxième Bureau), angeblich durch eine in die deutsche Botschaft eingeschleuste Spionin, in den Besitz eines handgeschriebenen Schriftstücks, in dem ein offenbar gut informierter anonymer Insider dem deutschen Militärattaché Maximilian von Schwartzkoppen geheime militärische Informationen auflistete und zu liefern versprach, insbesondere über die französische Artillerie wie beispielsweise die Haubitze M 1890. Der Verdacht fiel auf den Artilleristen Alfred Dreyfus, den seine Herkunft als elsässischer Jude zum Verräter zu prädestinieren schien, zumal er im Vorjahr zur Beerdigung seines Vaters nach Mülhausen gereist war, das damals zum Deutschen Reich gehörte.

Am 15. Oktober wurde er in das Dienstzimmer des Generalstabschefs bestellt. Er wurde aufgefordert, nach Diktat einzelne Worte und Satzfetzen zu schreiben, und anschließend verhaftet.

Am 31. Oktober waren die Voruntersuchungen abgeschlossen, einen Tag später wurde Dreyfus in der Presse als Verräter genannt. Am 3. November wurde er vor einem Kriegsgericht in Rennes wegen Landesverrats angeklagt. Bei dem nachfolgenden Prozess diente als Hauptbeweismittel seiner Schuld ein graphologisches Gutachten des bekannten Anthropologen und Kriminologen Alphonse Bertillon, dem die Richter folgten, trotz dreier anderslautender Gutachten und obwohl Bertillon nachweislich über keine Erfahrung auf dem Gebiet der Schriftvergleichung verfügte.

Dreyfus, der vergeblich seine Unschuld beteuert hatte, wurde am 22. Dezember 1894 mit einstimmigem Richtervotum für schuldig befunden und zu lebenslanger Verbannung und Haft verurteilt. Die Hafterleichterungen, die man ihm in Aussicht stellte, sollte er seine Spionage gestehen, lehnte er ab. Am 5. Januar 1895 wurde er in erniedrigender Form im Hof der École Militaire degradiert.

Am 31. Januar 1895 beschloss die französische Abgeordnetenkammer Dreyfus’ Verbannung auf die Teufelsinsel in Französisch-Guayana. Da die dortigen Haftbedingungen so schwer waren, wurden Verurteilte nur sehr selten auf die Teufelsinsel verschickt. Dreyfus sollte zukünftig dort leben, was nicht nur ein Entkommen unmöglich machen würde, sondern ihn auch vollständig von anderen Gefangenen isolieren sollte. Auch Lucie Dreyfus’ ursprüngliche Pläne, ihrem Ehemann in die Verbannung zu folgen, wurden durch diesen Beschluss unmöglich gemacht.

Ohne die Familie im Vorfeld zu informieren, begann die Reise von Alfred Dreyfus in die Verbannung am frühen Morgen des 17. Januar 1895. Er wurde zunächst mit dem Zug nach La Rochelle gebracht. Als bekannt wurde, dass Dreyfus sich im Zug befand, versammelte sich eine so große aufgebrachte Menge, dass die zuständigen Behörden es für sicherer hielten, ihn im Zug bis in die Nacht warten zu lassen, bevor sie ihn in die nahegelegene Festung von Saint-Martin auf der Île de Ré brachten. Trotzdem kam es dabei zu Übergriffen. Am 13. Februar konnte er ein letztes Mal vor seiner Rückkehr 1899 seine Frau Lucie sehen. Ihm war es verboten, seiner Frau mitzuteilen, wohin er deportiert werden würde, und auch eine Umarmung wurde den Ehepartnern untersagt, da man befürchtete, dass sie ihm eine Nachricht zustecken werde.

Dreyfus verließ die Île de Ré am 21. Februar 1895 und kam am 13. April auf der Teufelsinsel an. Er war damals der einzige Inhaftierte auf der Insel. Seine Haftbedingungen waren zunächst verhältnismäßig glimpflich, so durfte er täglich ein paar hundert Meter spazieren gehen. Nachts wurde er in einer 16 Quadratmeter (4 × 4 m) großen Hütte eingesperrt. Bewacht wurde er von fünf Wächtern, die allerdings nicht mit ihm sprechen durften. Auf Grund der klimatischen Bedingungen erkrankte Dreyfus jedoch wiederholt an tropischen Fiebern. Die hohe Luftfeuchtigkeit ließ seine Kleidung nicht trocken werden und er verlor durch die mangelhafte Nahrung stark an Gewicht. Die Haftbedingungen änderten sich am 6. September 1896, als in Paris Gerüchte über einen Fluchtplan kursierten. Diese waren durch seinen Bruder Mathieu über die englische Zeitung The Daily Chronicle lanciert worden. Um die Hütte wurde ein Palisadenzaun gebaut, der Dreyfus jegliche Sicht auf seine Umwelt versperrte. Nachts wurde er an sein Bett gefesselt.

Dreyfus erhielt Briefe seiner Familie und durfte ihr auch schreiben. Die Korrespondenz mit der Familie unterlag jedoch strenger Zensur. Die Briefe seiner Frau erhielt Dreyfus nur in Abschrift, damit sie ihm keine geheimen Botschaften übermitteln konnte. Nicht angesprochen werden durfte in den Briefen das Aufsehen, das sein Fall in Frankreich zunehmend erregte, so dass Dreyfus bis zu seiner Rückkehr 1899 zum zweiten Prozess darüber in Unkenntnis blieb. Ruth Harris beschreibt in ihrer Monographie über den Fall Dreyfus seine Briefe an seine Familie als erstaunlich frei von Bitternis. Dreyfus erwähnte weder seine Zugehörigkeit zum jüdischen Glauben noch deutete er an, dass er das Opfer einer antisemitischen Verschwörung sein könnte. Seine Briefe drücken ein tiefes Verlangen nach seiner Familie aus, und wiederholt bat er seine Frau Lucie und seinen Bruder Mathieu, seine Ehre wiederherzustellen.

Dank der Hartnäckigkeit von Angehörigen, vor allem seines älteren Bruders Mathieu, der von der Unschuld Dreyfus’ überzeugt war und diverse Persönlichkeiten aus Politik und Presse für den Fall interessierte, geriet dieser nicht in Vergessenheit. Im Sommer 1896 stieß der neue Geheimdienstchef, Oberst Marie-Georges Picquart, auf Indizien, die den Schluss nahelegten, ein anderer Generalstabsoffizier, Major Walsin-Esterházy, müsse der Verräter gewesen sein. Er wurde jedoch vom Generalstab zum Schweigen genötigt und zur Jahreswende nach Tunesien versetzt. Von dort richtete er allerdings ein Memorandum an Staatspräsident Félix Faure, das in die Hände eines Senators gelangte. Dessen eher diskrete Versuche, eine Revision des Prozesses zu erreichen, scheiterten am Widerstand der Generäle und der Regierung. Im Herbst 1897 bekam auch Mathieu Dreyfus Kenntnis vom Inhalt des Memorandums und beschuldigte Walsin-Esterházy öffentlich, der Verräter zu sein. Das Disziplinarverfahren, das dieser daraufhin gegen sich beantragte, endete ergebnislos. Ähnlich verhielt es sich mit einem Prozess, der Anfang 1898 pro forma gegen ihn eröffnet wurde. Die Generäle, die gegen Dreyfus als Zeugen aufgetreten waren, zeigten sich nicht bereit, ihre Aussagen zu widerrufen. Vielmehr hatten sie nachträglich sogar Indizien zu seinen Ungunsten fälschen lassen.

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