Alexander Gottlieb Baumgarten (* 17. Juli 1714 in Berlin; † 27. Mai 1762 in Frankfurt (Oder)) war ein deutscher Philosoph, der in der Tradition der Leibniz-Wolff’schen Aufklärungsphilosophie stand. Baumgarten begründete die Ästhetik als philosophische Disziplin.
Alexander Gottlieb Baumgarten wurde in Berlin als Sohn des Garnisonspredigers Jakob Baumgarten (* 30. August 1668 in Wolmirstedt; † 1. Juli 1722 in Berlin) und Rosina Elisabeth Baumgarten, geborene Wiedemann (* 10. Februar 1690 in Berlin; † 23. Mai 1717 in Berlin) geboren. Pate war unter anderen Alexander Hermann von Wartensleben. Baumgarten war das fünfte von sieben Kindern, von denen jedoch nur vier das erste Lebensjahr vollendeten. Sein ältester Bruder war der Theologe Siegmund Jakob Baumgarten. Baumgarten verbrachte seine Gymnasialzeit in der Schule zum Grauen Kloster in Berlin bei Martin Georg Christgau (1697–1776). Nach dem frühen Verlust der Eltern besuchte er das von August Hermann Francke im Geiste des Pietismus geleitete Seminar in Halle und studierte Theologie, Philosophie und „schöne Wissenschaften“ (Rhetorik und Poetik) an der Universität Halle. Im Jahr 1733 besuchte er die Universität Jena und hörte dort Vorlesungen von Professor Johann Peter Reusch über die Philosophie von Christian Wolff. Nach dem Magisterexamen arbeitete er als Dozent für Poetik und Logik an dem von ihm selbst besuchten Waiseninstitut.
1737 wurde Baumgarten Privatdozent für Philosophie („Weltweisheit“) an der Universität Halle. Wahrscheinlich in diesem Jahr erkrankte er an Schwindsucht, ein historischer veraltet medizinischer Ausdruck für eine lebensbedrohliche Abmagerung (vor allem Tuberkulose und Krebs), die zu seinem frühzeitigen Tod beitrug. Von 1740 bis zu seinem Tod 1762 war Baumgarten „Professor der Weltweisheit und der schönen Wissenschaften“ an der Brandenburgischen Universität Frankfurt, der Vorläuferin der Europa-Universität Viadrina. Seine Antrittsrede vom 5. Juli 1740 wurde unter dem Titel Gedancken vom Vernünfftigen Beyfall auf Academien publiziert. In den Jahren 1743 und 1752 wurde Baumgarten zum Rektor der Frankfurter Universität gewählt.
Baumgarten heiratete am 18. April 1741 in der Petrikirche (Berlin-Cölln) Luisa Wilhelmina Alemann (* 17. Januar 1720 in Berlin; † 8. Juni 1745 in Frankfurt (Oder)). Luisa Wilhelmina war die Tochter von Johann Philipp Alemann, Hofrat in Berlin, und Juliana Elisabeth Zimmermann. Diese Ehe blieb kinderlos.
Am 22. Oktober 1748 heiratete Baumgarten in der Marienkirche Frankfurt (Oder) Justina Elisabeth Albinus (* 1730; † 31. März 1764 in Frankfurt (Oder) (in der Oder ertrunken)). Justina Elisabeth war die Tochter von Johann Jacob Albinus, Oberamtmann in Bischofsee (heute: Stare Biskupice, Słubice) und Christina Louisa Engel. Mit ihr hatte Baumgarten vier Kinder: Eleonora Wilhelmina Baumgarten (* 1. Oktober 1749 in Frankfurt (Oder); † 3. September 1750 in Frankfurt (Oder)), Eleonora Juliana Baumgarten (* 6. Juni 1751 in Frankfurt (Oder); † nach 1763), Carl Gottlieb Baumgarten (* 11. März 1759 in Frankfurt (Oder); † 22. März 1822 in Potsdam), Geheimer Oberrechnungsrat und Gottlieb Wilhelm Baumgarten (* 28. August 1762 in Frankfurt (Oder); † 5. September 1762 in Frankfurt (Oder)). Die Vormundschaft über die Kinder erhielt der Stadtrichter Winterfeld.
Sein Neffe war der spätere Geheime Obertribunalrat Otto Nathanael Baumgarten.
Mit seiner Dissertation, den Meditationes philosophicae de nonnullis ad poema pertinentibus (1735), wird er häufig als Begründer der Ästhetik als eigenständige philosophische Disziplin und als Paralleldisziplin („Schwesternkunst“) zur Logik, angesehen.
Die Ästhetik ist bei Baumgarten nicht, wie man das Wort heute verstehen würde, eine Wissenschaft von der Kunst. Viel allgemeiner ist sie „die Wissenschaft von der sinnlichen Erkenntnis“ (§1). Aus diesem Grund unterscheidet sie sich (§5) von der Rhetorik und der Poetik: Sie ist auf jeden Gegenstand anwendbar, während die Rhetorik nur auf die Rede und die Poetik nur auf die Künste anwendbar ist. Die Kritik muss sich auf eine Ästhetik stützen, wenn sie sich nicht auf die Willkür des individuellen Geschmacks beschränken.
Mit „sinnlicher Erkenntnis“ meinte Baumgarten die Erkenntnis durch die sinnliche Wahrnehmung. Er wird darum häufig als Begründer der „philosophischen Ästhetik“ angesehen, obwohl sich schon in der Antike Philosophen wie Platon und Aristoteles mit dem Thema beschäftigten.
Die sinnliche Erkenntnis, die den Grundstock der Ästhetik bildet, ist von einer besonderen Art, die manchmal die Missbilligung der Philosophen hervorruft: Sie umfasst „Empfindungen, eingebildete Vorstellungen, Fabeln und Leidenschaftsstörungen“, d. h. verwirrende Daten (§§ 6 und 7). Baumgarten vertritt aus dieser Verwirrung heraus eine Propädeutik, d. h. eine Wissenschaft in Bewegung, die von der sinnlichen Verwirrung zur intelligiblen (geistig erfassbar, erkennbar) Klarheit gelangt (§ 7–12).
In der Ästhetik soll eine Form des kognitiven Weltzugangs aufgewiesen werden, die analog zu den Leistungen der Vernunft gesicherte Erkenntnisse zu vermitteln vermag. Eine solche, zur rationalen Erkenntnis analoge Erkenntnisweise (analogon rationis) soll über die unteren Erkenntnisvermögen (Sinne) zustande kommen, die bisher ein Schattendasein in der Erkenntnistheorie gespielt hatten. Zentral ist dabei, dass den Sinnen ein eigenes Urteilsvermögen zugewiesen wird: der Geschmack. Der Dichtung und damit der Poetik kam damit eine Aufwertung zu: sie wurde zum Mittel, auf sinnliche (sensitive) Weise Erkenntnisse zu vermitteln.
Als Wissenschaft unterscheidet Baumgarten die Ästhetik von der natürlichen Ästhetik, die den „natürlichen Zustand“ beschreibt, „in dem sich die unteren Erkenntnisvermögen ohne jede methodische Ausbildung durch bloße Ausübung entwickeln“ (§ 2). Zu den „unteren Erkenntnisvermögen“ gehören sensus (Gefühl, Empfindung), imaginatio (Einbildung, Phantasie, Vorstellung), facultas fingendi (Dichtkunst, Vermögen zu dichten) und memoria (Gedächtnis, Erinnerungskraft).
Als methodisch entwickelte „Kunstlehre“ schreibt Baumgarten (Hamburg 1983) der Ästhetik folgenden „Nutzen“ zu. Er besteht vor allem darin,
„dass sie den Wissenschaften, die hauptsächlich auf Verstandeserkenntnis beruhen, geeignete Materialien bereitstellt,
das wissenschaftlich Erkannte dem Fassungsvermögen jedes beliebigen Menschen anpaßt,
die Verbesserung der Erkenntnis auch über die Grenzen des deutlich Erkennbaren hinaus vorantreibt,
gute Grundlagen legt für alle kontemplativen geistigen Betätigungen und für die freien Künste,
in der Praxis des täglichen Lebens unter gleichen Voraussetzungen allen anderen Menschen gegenüber eine bestimmte Überlegenheit verleiht.“ (§ 3)