An diesem Tag

Al-Hākim (Fatimide)

Sechster Kalif der Fatimiden (996–1021)

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Abū ʿAlī al-Mansūr ibn al-ʿAzīz (arabisch أبو علي المنصور بن العزيز, DMG Abū ʿAlī al-Manṣūr b. al-ʿAzīz; * 18. August 985 in Kairo; † 13. Februar 1021 bei Helwan) mit dem Herrschernamen al-Hākim bi-amr Allāh (الحاكم بأمر الله / al-Ḥākim bi-amr Allāh / ‚der auf Gottes Geheiß herrscht‘) war vom 13. Oktober 996 bis zu seinem Verschwinden am 13. Februar 1021 der sechste Kalif der Fatimiden und der sechzehnte Imam der schiitischen Ismailiten. Dem Kanon der „Religion des Einzigkeitsbekenntnisses“ nach, deren Anhänger als Drusen bekannt sind, war seine Person die bis heute letzte physische Inkarnation des Schöpfergottes (Allāh) auf Erden.

Prinz Mansur war der zweitgeborene Sohn des Kalifen al-ʿAzīz (975–996). Nach dem Tod seines älteren Halbbruders Muhammad im Jahr 993 verblieb er als alleiniger möglicher Nachfolger für das Kalifat. Daneben hatte er noch eine fünfzehn Jahre ältere Halbschwester, die ausschließlich unter ihrer Ehrentitulierung „Herrin des Reiches“ (Sitt al-Mulk) bekannt wurde. Seine Mutter war eine melkitisch-christliche Konkubine des Vaters, deren Brüder die höchsten Würden der griechischen Kirche des Orients bekleideten. Als erster nachmaliger Kalif wurde Mansur im ägyptischen al-Qahira (Kairo) geboren, in das die Dynastie im Jahr 973 unter seinem Großvater al-Muizz ihre Hauptresidenz vom afrikanischen al-Mansuriya verlegt hatte. Im Alter von acht Jahren wohnte Mansur erstmals einem öffentlichen Akt seines Vaters anlässlich einer Freitagspredigt zum Ramadan des Jahres 993 (Oktober/November) in der im Bau befindlichen Moschee vor dem Nordtor Bab al-Futuh bei, die später nach ihm benannt werden sollte. Zu diesem Anlass wurde über ihm die Herrscherinsigne des goldenen Sonnenschirms (miẓalla) gehalten, was einer öffentlichen Designation (naṣṣ) als Nachfolger gleichkam.

996 begleitete der elfjährige Mansur seinen Vater nach Bilbais, wo das fatimidische Heer anlässlich eines bevorstehenden Feldzuges gegen Byzanz in Syrien zusammengezogen wurde. Am 13. Oktober war er hier die letzte Person, die seinen Vater lebend sah, als er den bereits erkrankten al-ʿAzīz nach dem Mittagsgebet in das lokale Badehaus begleitete. Vom Vater zum Spielen in den Vorgarten geschickt, wurde er hier wenig später im Wipfel einer Sykomore sitzend von seinem Lehrmeister Bardschawan aufgefunden, der ihm den Tod des Vaters mitteilte, den goldenen Herrscherturban aufsetzte und die Huldigung als neuer Imam-Kalif entgegenbrachte. Die Nachfolge des Mansur markiert einen kritischen Moment in der Geschichte der Fatimiden, denn als erster Kalif kam er im unmündigen Alter auf den Thron, weshalb eine Regentschaft für ihn gebildet werden musste. In Bilbeis konnte sich zuerst der Anführer der Kutama-Berber Hassan ibn Ammar als Königsmacher in Szene setzen, der noch am Nachmittag des 13. Oktober 996 die öffentliche Proklamation Mansurs zum neuen Kalif unter dem Namen „der auf Gottes Geheiß herrscht“ (al-Ḥākim bi-amr Allāh) vornahm und sich von seinen Kriegern zum „Mittler“ (wisāṭa) zwischen ihnen und dem Kalif ausrufen ließ, womit er sich also eine Stellung ähnlich der eines Wesirs anmaßte. Etwa zeitgleich unternahm Prinzessin Sitt al-Mulk einen Putschversuch, indem sie einen Cousin, in den sie sich verliebt hatte, auf den Kalifenthron setzen wollte, was allerdings vom vorausschauenden Bardschawan unterbunden wurde.

Nach nur einem Jahr wurde im September 997 das Regime des Ibn Ammar beendet, nachdem er sich durch eine Begünstigung der aus dem berberischen Westen (maġrib) stammenden Kutama bei den Ägyptern und anderen Orientalen verhasst gemacht hatte. Der Staatsstreich gegen ihn wurde von den Soldaten der türkstämmigen Militärsklaven (mamlūk) durchgeführt, dessen Organisator wiederum der aus dem Hintergrund heraus agierende Bardschawan war. Für die kommenden zweieinhalb Jahre lag die Staatsführung in den Händen des Eunuchen, der sich als kompetenter Verwalter und Außenpolitiker profilierte. Sein bedeutendstes Vermächtnis war die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Kaiser Basileios II. zur Klärung der Machtverhältnisse in Syrien, die schlussendlich eine Allianz zwischen den Fatimiden und Byzanz gegen den gemeinsamen Feind, die Abbasiden von Bagdad, begründen sollten. Als Verhandlungsführer wurde Orestes nach Konstantinopel entsandt, der orthodoxe Patriarch von Jerusalem und Onkel von al-Hākim.

Mit einer Bluttat leitete al-Hākim seine persönliche Herrschaft ein. Unter dem Vorwand, eine neu angelegte Gartenanlage in Kairo besichtigen zu wollen, wurde Bardschawan am 26. März 1000 von dem fünfzehnjährigen al-Hākim in eine Falle gelockt. Gemeinsam mit seinem Schirmträger legte der Kalif bei der Ermordung seines alten Lehrmeisters persönlich mit Hand an. Gegenüber der Öffentlichkeit begründete er diese schon ein Jahr im Voraus geplante Tat als Akt der Befreiung aus der Kuratel des selbstsüchtigen Eunuchen, von dem er jahrelang entmündigt und in seiner Würde gedemütigt worden sei. Wohl als Resultat dieser Erfahrungen aus seiner Kindheit hatte sich bei al-Hākim ein lebenslanges Misstrauen gegenüber seiner nächsten Umgebung in Staat und Militär eingestellt, das sich regelmäßig in oft übertriebenen Straforgien entlud. Beamte oder Militärs, die sich eines Tages seines Vertrauens noch sicher waren, konnten beim leisesten Verdacht schon am nächsten Tag seiner Ungnade und damit dem Richtschwert anheimfallen. Niemanden neben sich ließ er mächtig werden. Von vierzehn seiner Wesire, die er in seiner fünfundzwanzigjährigen Herrscherzeit verschliss, haben ihn nur zwei überlebt und nur einer starb eines natürlichen Todes. Das Misstrauen des al-Hākim, der sich außerdem von Intriganten beeinflussen ließ, sorgte besonders in der Generation der Söhne und Enkel der ersten Gefolgsmänner der Fatimiden für einen hohen Blutzoll. Unter anderem ließ er 1004 und 1011 die Oberrichter Hussein ibn Ali ibn an-Numan und Abd al-Aziz ibn Muhammad ibn an-Numan exekutieren, beides Enkelsöhne des Kompilators des ismailitischen Rechtskompendiums an-Numan (gestorben 974). Mit letzterem wurden der abgesetzte Wesir Hussein ibn Dschauhar, der ein Sohn des Generalissimus und Eroberers von Ägypten, Dschauhar as-Siqillī (gestorben 992) war, sowie ein Bruder des Generals al-Fadl ibn Salih enthauptet. Der verdiente General selbst wurde bereits im Jahr 1006/07 auf Weisung des Kalifen hingerichtet, nur kurz nachdem er die bedrohliche Rebellion des Abu Rakwa hatte niederschlagen können. Im Jahr 1003 ließ al-Hākim seinen Cousin Prinz Abd al-A’la samt seiner Freundesclique umbringen, weil dieser sich während eines Trinkgelages von einem Sterndeuter als wahrer Imam hatte lobpreisen lassen, worin al-Hākim einen Angriff auf seine Herrscherwürde erkannte. Zehn Jahre später soll sich der Terror al-Hākims sogar gegen seinen eigenen Harem gerichtet haben, sofern die Nachricht von der Hinrichtung mehrerer seiner Konkubinen und deren Kinder nicht der oft übertriebenen Phantasie seiner Gegner entsprang. Jedenfalls hielt es seine Schwester Sitt al-Mulk für angebracht, seinen Sohn Ali und dessen Mutter unter ihre besondere Protektion zu stellen.

Von Lakaien und Beamten am Hof gefürchtet, erfreute sich al-Hākim bei der einfachen Bevölkerung Kairos einer hohen Beliebtheit, der durch die Annahme auffälliger Gewohnheiten seine Untertanen in Erstaunen versetzte und die deshalb von feindlichen Beobachtern als Symptome eines geistigen Defekts interpretiert wurden. In jungen Jahren mischte er sich in Verkleidung unter die Volksmenge und nahm an den oft ausschweifenden Festtagen der Muslime und Christen teil. Damit wurde er offenbar zum Vorbild für die Märchenfigur des Harun ar-Raschid aus „Tausendundeiner Nacht“, über dessen historisches Pendant dergleichen nichts berichtet wird. Nachdem sich sein Lebensstil ab dem Jahr 1004 zunehmend zu dem eines frommen Asketen wandelte, begann al-Hākim mit seinen nahezu täglichen Umritten in die Altstadt al-Fustāt-Misr, mit denen er wohl der von Intrigen und Gier vergifteten Atmosphäre der Palaststadt Kairo zu entkommen suchte. Die Gestalt des hageren und schlicht gekleideten Kalifen, der auf einem Esel bar aller imperialen Insignien und ohne Eskorte durch die Gassen der Suks oder entlang des Nilufers vorbei an den einfachen Menschen ritt, wurde zu einem vertrauten Bestandteil des Stadtbildes. Märchenhaft und doch auch real war seine schrankenlose Freigiebigkeit, die in mehreren zeitgenössischen Berichten geschildert wird. Keinen Günstling, Bittsteller oder Kläger wies er ab, wenn es darum ging, finanzielle Sorgen zu beruhigen, Almosen zu verteilen oder Koranausgaben zu signieren und zu küssen. Petitionen nahm er für gewöhnlich mit eigener Hand an. Den gelegentlich mit Vorsicht vorgebrachten Einsprüchen seiner Wesire gegen eine zunehmende Verschwendung von Staatsvermögen begegnete er durch die Erklärung, dass alles Vermögen Gottes Eigentum sei, das den Menschen als Diener Gottes zustehe. Er als Imam sei selbst nur ein Treuhänder dieses Vermögens, das er den Menschen nicht vorenthalten dürfe. Die Freigebigkeit des Kalifen, der das Volk am Reichtum teilhaben ließ, hat al-Hākim auch mit eigenem Namen Eingang in die 388. Nacht der Märchensammlung von „Tausendundeiner Nacht“ finden lassen.

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