An diesem Tag

Akademie der Wissenschaften der DDR

Forschungsinstitution in der DDR

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Die Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW), bis 1972 als Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAW) bezeichnet, war die bedeutendste Forschungsinstitution der DDR. Sie wurde 1946 offiziell eröffnet und setzte zumindest teilweise die Tradition der Preußischen Akademie der Wissenschaften fort. Die Akademie war sowohl eine Gelehrtengesellschaft (Gelehrtensozietät), bei der die Verleihung der Mitgliedschaft durch Zuwahl eine wissenschaftliche Anerkennung darstellte, als auch, im Unterschied zu vielen anderen Akademien der Wissenschaften, Trägerorganisation einer Forschungsgemeinschaft außeruniversitärer Forschungsinstitute.

Die Akademie vergab seit 1959 die Alexander-von-Humboldt-Medaille.

Mit der deutschen Wiedervereinigung wurde die Gelehrtengesellschaft von den Forschungsinstituten und sonstigen Einrichtungen getrennt und 1992 aufgelöst. In personeller Kontinuität zur AdW werden ihre Aktivitäten seit 1993 von der Leibniz-Sozietät der Wissenschaften zu Berlin weitergeführt. Die Forschungsvorhaben und Bestände der AdW übernahm die 1992 gegründete Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften. Die Akademie-Institute wurden zum 31. Dezember 1991 aufgelöst und teilweise in Trägerschaft anderer Organisationen wie der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz, der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, der Max-Planck-Gesellschaft und der Fraunhofer-Gesellschaft neugegründet. Einige Teilbereiche und Teilprojekte blieben erhalten, wurden aber in andere Institutionen wie das Deutsche Archäologische Institut überführt.

Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (1946–1972)

Die Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin war eine Nachfolgeorganisation der 1700 von Gottfried Wilhelm Leibniz gegründeten Kurfürstlich Brandenburgischen Sozietät der Wissenschaften. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde sie mit dem SMAD-Befehl Nr. 187 vom 1. Juli 1946, dem 300. Geburtstag von Leibniz, wieder eröffnet.

Die Akademie sollte künftig als „höchste wissenschaftliche Institution“ Forschungsinstitute für bestimmte Forschungsaufgaben gründen und erhalten. Traditionelle Arbeitsformen, wie wissenschaftliche Kommissionen und Unternehmungen, blieben daneben bestehen. Die Umgestaltung der Berliner Akademie erfolgte nach dem Vorbild der Sowjetischen Akademie der Wissenschaften. Sie entsprach aber auch den Vorstellungen der Akademiemitglieder, die bereits 1930 in einer Denkschrift vom preußischen Staat die Bildung von geistes- und naturwissenschaftlichen Instituten an der Akademie gefordert hatten. Im US-amerikanischen Sektor von Berlin wurde zur gleichen Zeit versucht, aus den in Berlin-Dahlem verbliebenen Instituten der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft die Deutsche Forschungshochschule aufzubauen, wobei es anfangs noch zu Kooperationen zwischen beiden Einrichtungen kam.

Mit dem SMAD-Befehl Nr. 309 vom 18. Oktober 1946 wurden der Akademie erste Institute und Einrichtungen angegliedert. Am 27. Juni 1947 übergab die SMAD der Akademie das Medizinisch-Biologische Institut in Berlin-Buch, zu dem auch ehemalige Kaiser-Wilhelm-Institute gehörten. Ende 1949 unterhielt die Akademie neben den Kommissionen und Unternehmungen bereits 23 Institute und 4 Laboratorien. In den Folgejahren erfolgten weitere Übernahmen von Instituten und Institutsneugründungen. Die seit 1830 bestehende Struktur mit zwei Klassen wurde 1949 zugunsten von 6 (zwischenzeitlich 5) Klassen aufgebrochen.

Die Situation war in den Anfangsjahren sehr schwierig. Die Bestimmungen des Alliierten Kontrollratsgesetzes Nr. 25 vom 29. April 1946 führten zu einer Überwachung sämtlicher naturwissenschaftlicher Forschungen, die zudem genehmigungspflichtig waren. Die Akademie wurde in den Mangeljahren bis Anfang der 1950er Jahre immer stärker für die Aufbauarbeit eingenommen. Die Lage der Intelligenz sollte durch Privilegien verbessert werden, um so die Abwanderung von qualifiziertem Personal in die westlichen Zonen zu verhindern, Fachkräfte aus dem Westen anzulocken und eine loyale Haltung der Intelligenz zum bestehenden System in der DDR zu erreichen:

Die große Bedeutung der Akademie für die wirtschaftliche Entwicklung der DDR führte ab 1951 zu folgenden Strukturen: Die Leitung der Akademie oblag dem Präsidenten (Einzelleitung) und dem Präsidium (kollektive Leitung). Zur Leitung gehörten der Präsident, die beiden Vizepräsidenten und der Generalsekretär. Die Akademie unterstand dem Ministerrat der DDR, der die Dienstaufsicht ausübte. Der Vorsitzende des Ministerrates (Ministerpräsident) legte die sich daraus ergebenden Befugnisse fest. Der Akademie-Präsident war nicht Mitglied des Ministerrates, und die zentralen Leitungsorgane der Akademie gehörten nicht zum Staatsapparat.

Die Akademie hatte sich zur zentralen Forschungsinstitution der DDR entwickelt. Ab April 1952 wurde die Zeitschrift Wissenschaftliche Annalen herausgegeben. Ihren großen forschungspolitischen Einfluss durch Gutachten und Beratung der Regierung verlor die Akademie 1957 zugunsten des neu gegründeten Forschungsrats der DDR. Auch in den Folgejahren kam den naturwissenschaftlich-technischen Instituten und Einrichtungen eine große Bedeutung bei der Lösung der permanenten volkswirtschaftlichen Probleme der DDR zu. Am Beginn der Akademiereform im Jahr 1968 verfügte die Akademie über 65 Institute und Einrichtungen. Der traditionelle Schwerpunkt der Arbeit hatte sich auf den naturwissenschaftlich-technischen Bereich verlagert, der auch in der Folgezeit etwa 90 % des Gesamtpotentials der Akademie ausmachen sollte.

Die Akademiereform von 1968 bis 1972 führte unter dem damaligen Präsidenten Hermann Klare zu einer völligen Neugestaltung der Organisationsstruktur der Akademie. Die 6 Klassen wurden 1969 durch 11 problemgebundene Klassen ersetzt. Kennzeichnend für die Akademiereform war der Konzentrationsprozess wissenschaftlicher Potenziale, wie die Bildung einheitlich strukturierter Zentralinstitute. 1969 setzte zudem die auftragsgebundene Forschung und aufgabenbezogene Finanzierung ein, die die Arbeit der Akademie langfristig und tiefgehend beeinflusste. Ein 1970 gefasster Beschluss des Staatsrates forderte von der Akademie, wissenschaftlich-technische Pionier- und Spitzenleistungen zu erbringen, durch die das Prinzip „Überholen ohne einzuholen“ verwirklicht werden sollte. Dieses Prinzip wurde von der Akademie der Wissenschaften der Sowjetunion übernommen. Die Ziele und Aufgaben der wissenschaftlich-technischen Arbeit waren prinzipiell aus den Erfordernissen der volkswirtschaftlichen Entwicklung abzuleiten. Seit 1972 sollte mit einem Beschluss des Ministerrates das Zusammenspiel von Wissenschaft und Produktion durch den Abschluss langfristiger Koordinierungsvereinbarungen verbessert werden. Eine nachfolgende Verordnung hob die Bestimmungen der auftragsgebundenen Finanzierung der Forschung jedoch wieder auf und begrenzte zudem den Anteil der externen Forschung der Akademie auf 50 %. Im Statut der AdW vom 28. Juni 1984 steht hierzu unter § 6 Planung: „Die Akademie leitet ihre Aufgaben aus den grundlegenden gesellschaftlichen Bedürfnissen, den volkswirtschaftlichen Reproduktionsbedingungen sowie aus dem Entwicklungsstand und den Entwicklungstendenzen der Wissenschaft ab.“

Die Akademie unterhielt zur Erfüllung ihrer Aufgaben eigene Forschungsschiffe sowie andere Anlagen zur wissenschaftlichen Meeresforschung und beteiligte sich an internationalen wissenschaftlichen Expeditionen und Unternehmungen. Beispielsweise wurde das Forschungsschiff Professor Albrecht Penck vom Institut für Meereskunde der Akademie der Wissenschaften der DDR für maritime Untersuchungen mit wissenschaftlichen Zielstellungen eingesetzt. Ursprünglich wurde das Spezialschiff unter den Namen Joh. L. Krüger für den Seehydrographischen Dienst der DDR genutzt.

Akademie der Wissenschaften der DDR (1972–1989)

Seit dem Ende der Akademiereform von 1972 gehörten zur Akademieleitung der Akademiepräsident, drei Vizepräsidenten und der Generalsekretär. Die Mitglieder der Akademieleitung mussten Ordentliche oder Korrespondierende Mitglieder der Gelehrtengesellschaft der Akademie sein, und sie wurden von dieser, dem Plenum der Akademie, für die Dauer von jeweils vier Jahren gewählt. Dem Plenum oblag es auch, die Gewählten dem Vorsitzenden des Ministerrates der DDR (Ministerpräsident) zur Berufung vorzuschlagen.

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