Die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (bis zum 28. Juni 2019: Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit, ENISA; englisch European Network and Information Security Agency) ist eine 2004 von der Europäischen Union gegründete Agentur. Sitz der seit September 2005 voll geschäftsfähigen ENISA ist Athen, Griechenland. Einen zweiten Sitz unterhält die Agentur in Iraklio auf Kreta. Direktor der Behörde ist Juhan Lepassaar.
Die gesetzlichen Grundlagen sind definiert in der Verordnung (EU) 2019/881 Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. April 2019 über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik (Rechtsakt zur Cybersicherheit), welche die vorherige Verordnung (EU) Nr. 526/2013 aufhebt. Bis dato wurde die Agentur jeweils zeitlich begrenzt errichtet, zuerst in der Verordnung Nummer 460/2004 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 10. März 2004.
Der Verordnung von 2019 sind 110 Gründe zuvor angeführt, welche die Motivation widerspiegeln.
Der Gegenstand ist das Gewährleisten des ordnungsgemäßen Funktionierens des Binnenmarkts der Union und das gleichzeitige Erreichen eines hohen Niveaus in der Cybersicherheit, bei der Fähigkeit zur Abwehr gegen Cyberangriffe und beim Vertrauen in die Cybersicherheit.
Die ENISA soll ein hohes gemeinsames Maß an Cybersicherheit in der gesamten Union erreichen.
Sie dient den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie anderen maßgeblichen Interessenträgern der Union als Bezugspunkt für Beratung und Sachkenntnis im Bereich Cybersicherheit.
Sie soll mitwirken beim Angleichen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Cybersicherheit.
Sie handelt bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und entwickelt ihre eigenen, erforderlichen Ressourcen einschließlich technischer und menschlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten, um die ihr zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen.
ENISA soll als Kompetenzzentrum in Fragen der Cybersicherheit dienen und verfolgt hierzu folgende Ziele:
Unterstützung bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien der Union im Zusammenhang mit der Cybersicherheit
Förderung unionsweit des Kapazitätsaufbaus und der Abwehrbereitschaft
Förderung der Zusammenarbeit einschließlich des Informationsaustauschs und der Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie den einschlägigen privaten und öffentlichen Interessenträgern in Fragen, die im Zusammenhang mit der Cybersicherheit stehen.
Förderung der Nutzung der europäischen Cybersicherheits-Zertifizierung und Mitwirken beim Aufbau und der Pflege eines Cybersicherheitszertifizierungsrahmens, um die auf mehr Transparenz gestützte Vertrauenswürdigkeit der Cybersicherheit von IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen zu erhöhen und damit das Vertrauen in den digitalen Binnenmarkt sowie dessen Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Förderung der Sensibilisierung für die Cybersicherheit, einschließlich der Cyberhygiene und der Cyberkompetenz von Bürgern, Organisationen und Unternehmen.
Die konkreten Aufgaben sind in der Verordnung von 2019 weiter verfeinert worden.
Allgemeine Unterstützung des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission, europäischer Stellen und Einrichtungen und Stellen der Mitgliedstaaten in Fragen und Sachen der Cybersicherheit.
Im Bereich „Entwicklung und Umsetzung der Unionspolitik und des Unionsrechts“:
insbesondere durch unabhängige Stellungnahmen und Analysen sowie durch vorbereitende Arbeiten zur Ausarbeitung und Überprüfung der Unionspolitik und des Unionsrechts auf dem Gebiet der Cybersicherheit, Beratung und Unterstützung gewährt und indem sie sektorspezifische Strategien und Rechtsetzungsinitiativen im Bereich der Cybersicherheit vorlegt