An diesem Tag

Adolph Friedrich Magerstedt

Deutscher lutherischer Geistlicher, Imker und Politiker

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Adolph Friedrich Magerstedt, auch Adolf Friedrich Magerstedt (* 21. Juni 1801 in Rohnstedt; † 13. April 1879 in Sondershausen), war ein Bienenforscher, evangelisch-lutherischer Pfarrer, Imker und Politiker im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen.

Adolf Friedrich Magerstedt war das erste überlebende Kind des Rohnstedter Pfarrers Johann Christian August Magerstedt (1767–1837) und seiner Ehefrau Dorothea Friederike Concordia geb. Haumann (1770–1848). Adolf besuchte das Gymnasium in Schleusingen und studierte ab 1821 Theologie an der Universität Jena. Nach bestandener Kandidatenprüfung erhielt er zunächst eine Hauslehrerstelle in Pförten in der Lausitz.

Am 8. April 1832 wurde Magerstedt in Sondershausen ordiniert und als Substitut (Vertreter) für den pensionierten Pfarrer Rempe in Großenehrich eingesetzt. Nach dessen Tod trat er im Juli 1834 in die Stelle ein und führte sie bis 1876. Er hatte fast zwei Jahrzehnte lang damit zu tun, eine Erneuerung der baufälligen Ortskirche St. Crucis durchzusetzen. Der alte Bau wurde Ostern 1846 geschlossen. Der Neubau wurde ohne Magerstedts Mitwirkung unsachgemäß durchgeführt; erst am 2. Dezember 1851 konnte er die Predigt zur Einweihung der erneuerten Kirche halten.

Im März 1856 wurde er mit dem Titel „Konsistorialassessor“ zum Mitglied des Fürstlichen Kirchenrats berufen. Zum 1. Januar 1859 wurde der Fürstliche Kirchenrat durch ein Fürstliches Konsistorium ersetzt; dort war Magerstedt mit dem Titel „Konsistorialrat“ Mitglied. Als das Konsistorium zum 1. April 1866 in einen „Kirchenrat“ überführt wurde, wurde er in gleicher Funktion übernommen. Ende 1870 schied er aus dem Kirchenrat aus. Am 1. Oktober 1876 trat Magerstedt in den Ruhestand und zog nach Sondershausen um.

Er war mit dem Oberhofprediger Friedrich Zahn befreundet, der auch die Grabrede für den verstorbenen Magerstedt hielt.

Magerstedt war von 1843 bis 1870 viermal Mitglied des Landtags von Schwarzburg-Sondershausen, so dass er Teil der Entwicklung von der ersten ständischen Verfassung des Fürstentums über eine liberale Verfassung bis zur Reaktion wurde.

Nach ständischer Ordnung wurde er 1843 von den Gelehrten der Schwarzburg-Sondershäuser Unterherrschaft in den ersten (und anschließenden zweiten) Landtag gewählt (August 1843 bis März 1848). Dort trug er gegen Ende der Sitzungsperiode über die Notwendigkeit der Separation vor, ein Thema, das ihn über Jahrzehnte beschäftigte.

Nachdem danach (unter Friedrich Chop) eine liberale Verfassung zunächst eingeführt und dann (unter Friedrich Schönemann) in ungewöhnlicher Weise eingeschränkt worden war, wurde Magerstedt bei der Wahl 1853 im Bezirk Greußen in einem zweiten Wahlgang von den 100 Höchstbesteuerten zu ihrem Abgeordneten für den 4. und 5. Landtag gewählt. Im März 1854 veranlasste Magerstedt, dass das früher übliche Prädikat „getreu“ in Anreden zwischen Landtag und Fürst wieder eingeführt wurde. Der von Magerstedt geleitete Ausschuss sprach sich im Dezember 1855 mit ausführlicher Begründung dafür aus, dass der Landtag die scharfen Einschränkungen des Wahlrechts billigte, die die von Elsner geführte Regierung im November vorgeschlagen hatte.

In der anschließenden Wahl am 10. Juni 1856 nach dem neuen restriktiven Wahlrecht wurde Magerstedt einer der drei von den Höchstbesteuerten der Unterherrschaft gewählten Abgeordneten. Dieser (6.) Landtag hatte nur im Juni 1857 Sitzungen; danach erklärte Magerstedt seinen Austritt.

Im November 1861 berief ihn der Fürst Günther Friedrich Karl II. zum lebenslänglichen Landtagsmitglied. Aus dieser Position wurde er Ende 1870 auf eigenes Ersuchen entlassen.

Er pflegte ein freundschaftliches Verhältnis zu den Landräten Adolf Gottschalck und Eduard Huschke, denen er seine Schrift Der praktische Bienenvater widmete.

Neben seiner kirchlichen Tätigkeit widmete sich Magerstedt mit besonderem Eifer der Landwirtschaft, dem Gartenbau und der Bienenzucht. Er beschäftigte sich intensiv mit der Geschichte dieser Erwerbszweige in der klassischen Antike, besonders im Römischen Reich. Seine Hauptwerke in diesem Bereich waren Die Bienenzucht der Völker des Altertums, insbesondere der Römer aus dem Jahre 1851 sowie Bilder aus der römischen Landwirtschaft. Für Archäologen und wissenschaftlich-gebildete Landwirthe, die in sechs Heften zwischen 1868 und 1873 erschienen.

Ergänzt wurde sein wissenschaftliches Wirken durch seine Herausgeberschaften für den Verein zur Beförderung der Landwirthschaft.

Während seiner Ruhestandsjahre arbeitete Magerstedt an einem Wörterbuch der Eigentümlichkeiten der thüringischen Mundart, dem er sich bis zu seinem Tod widmete.

Kurz nach der Gründung des Fürstlichen Vereins für deutsche Geschichts- und Altertumskunde 1853 wurde Magerstedt als korrespondierendes Mitglied berufen.

Als der Verein zur Beförderung der Landwirthschaft sich im Januar und März 1840 in Sondershausen konstituierte, war Magerstedt unter den Gründungsmitgliedern. Er wurde in den 7-köpfigen Vorstand gewählt und mit der Protokollführung und der Herausgabe der Verhandlungen des Vereins beauftragt. Als er nach 25 Jahren sein Vorstandsamt niederlegen wollte, bat der Verein ihn, dem Vorstand künftig als Ehrenvorstand weiter anzugehören.

Die Anerkennung seiner wissenschaftlichen Befähigung und seines kirchlichen Wirkens drückte sich in mehreren Auszeichnungen aus. Die Universität Jena ernannte Magerstedt am 21. September 1843 zum Ehrendoktor der Philosophie, während König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen ihm 1852 den Roten Adlerorden IV. Klasse verlieh. Der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen würdigte seine Verdienste 1862 mit der Verleihung des Ehrenkreuzes von Schwarzburg III. Klasse und 1865 mit der goldenen Medaille für landwirthschaftliches Verdienst. In seiner Wirkungsstätte Großenehrich ist eine Gedenktafel zur Erinnerung an Adolph Friedrich Magerstedt am Pfarramt angebracht.

Magerstedt verehelichte sich am 26. Juli 1832 in Großenehrich mit Johanne Rosalie Bernhardine Rebling (* 4. April 1809 in Greußen; † 27. Dezember 1886 in Erfurt), Tochter des Erb-, Lehn- und Gerichtsherrn auf Stedten am Ettersberg, Christian Benjamin Rebling. Aus der Ehe gingen drei Töchter hervor:

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