Adolf Friedrich Albrecht Heinrich Herzog zu Mecklenburg, bis 1919: Herzog Adolf Friedrich zu Mecklenburg[-Schwerin] (* 10. Oktober 1873 in Schwerin; † 5. August 1969 in Eutin) war ein deutscher Hochadeliger, Afrikareisender, Kolonialbeamter und Sportfunktionär. Er war der letzte Gouverneur der deutschen Kolonie Togo und am Ende des Ersten Weltkriegs kurzzeitig als Staatsoberhaupt des geplanten Vereinigten Baltischen Herzogtums vorgesehen. In der Zwischenkriegszeit war er in der Kolonialbewegung aktiv. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er von 1949 bis 1951 der erste Präsident des Deutschen Olympischen Komitees.
Adolf Friedrich war das dritte Kind aus der dritten Ehe des Großherzogs Friedrich Franz II. von Mecklenburg im Landesteil Mecklenburg-Schwerin mit Prinzessin Marie Caroline von Schwarzburg-Rudolstadt. Zu seinen Halbgeschwistern gehörten der 1897 verstorbene Großherzog Friedrich Franz III. und der Regent Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg. Adolf Friedrich war ein Onkel des letzten regierenden Großherzogs von Mecklenburg-Schwerin Friedrich Franz IV. sowie der letzten deutschen Kronprinzessin Cecilie von Preußen.
Der junge Herzog besuchte nach Unterrichtung durch seine Hauslehrer das öffentliche Vitzthumsche Gymnasium in Dresden. Nach Beendigung seiner schulischen Ausbildung reiste er 1894 in den Orient (siehe unten). Anschließend leistete Adolf Friedrich im Rang eines Leutnants im preußischen Garde-Kürassier-Regiment seinen Militärdienst. Nach einem schweren Reitunfall im Sommer 1898 in Hamburg musste er den aktiven Dienst in der preußischen Kavallerie für einige Zeit ruhen lassen. Zum Rittmeister befördert, befehligte er in den folgenden Jahren die 2. und später die 5. Eskadron des Regiments. Seine Militärkarriere hinderte ihn nicht daran, weiter seiner Reiseleidenschaft nachzugehen. 1902 unternahm er eine fünfmonatige Reise, die ihn von Genua durch Afrika nach Ceylon führte. 1904 verließ der zwischenzeitlich zum Major beförderte Adolf Friedrich das Berliner Garde-Kürassier-Regiment und beendete damit seine aktive Dienstzeit. Er wurde dem 2. Garde-Dragoner-Regiment „Kaiserin Alexandra von Russland“ à la suite gestellt. 1905 begab er sich für vier Monate zum zweiten Mal nach Afrika, wo er die östlich des Victoriasees gelegenen Länder besuchte.
Adolf Friedrich heiratete zum ersten Mal (im Alter von 43 Jahren) am 24. April 1917 in Gera Prinzessin Viktoria Feodora Reuß. Sie starb einen Tag nach der Geburt der gemeinsamen Tochter Woizlawa-Feodora am 18. Dezember 1918. Am 15. Oktober 1924 heiratete er in zweiter Ehe die Witwe seines Halbbruders Johann Albrecht, Elisabeth zu Stolberg-Roßla. Seine zweite Frau überlebte ihn um wenige Wochen und starb 1969. Seine Tochter heiratete am 15. September 1939 Heinrich I. Prinz Reuß; deren Sohn (* 1951) ist der im Dezember 2022 verhaftete Heinrich XIII. Prinz Reuß.
Nach dem bestandenen Abitur erhielt Adolf Friedrich eine Reise als Geschenk. Die Reise führte ihn 1894 zusammen mit dem Premierlieutenant Georg von Rauch (1861–1905) vom 2. Garde-Dragoner-Regiment in den Orient, wo er zu Pferde von Jerusalem nach Damaskus ritt. Nach der Überwindung des Tauruspasses durchquerte er die Türkei und besuchte dort unter anderem Ankara und Konstantinopel. Hiernach führte der Distanzritt ihn und seinen Begleiter Rauch nach Bulgarien und Ungarn. In Budapest endete die über 2500 km lange Reise zu Pferde.
Bereits im Jahr 1904 begann Adolf Friedrich mit den Planungen einer umfangreichen wissenschaftlichen Afrikaerkundung. 1907 wurde er Leiter einer teils von ihm finanzierten wissenschaftlichen Forschungsreise in das Gebiet des Zentralafrikanischen Grabens. Die von Adolf Friedrich geleitete Expedition durchquerte Afrika von Ost nach West, wofür er am 2. Dezember 1908 mit der goldenen Eduard-Vogel-Medaille des Vereins für Erdkunde zu Leipzig ausgezeichnet wurde.
Die Expedition startete am 17. Juni 1907 in Bukoba am Westufer des Victoriasees und führte
zum Kivusee und in das Kongogebiet. Auch das Gebiet am Uelle war Ziel der Expedition, die im Juni 1908 endete und die insgesamt 1017 Schädel nach Deutschland brachte. Zumeist wurden die menschlichen Schädel ohne Zustimmung von Einheimischen oder Angehörigen der Toten aus den Gräbern entnommen. Die umfangreiche zoologische Ausbeute der Expedition wurde dem Zoologischen Museum in Berlin übergeben. Das Botanische Museum zu Berlin erhielt den Großteil der Präparate.
1907 begaben sich die Teilnehmer der von Herzog Adolf Friedrich geführten Expedition in das Gebiet des Ruwenzori und der Kirunga-Virunga-Vulkane in Deutsch-Ostafrika. Dort bestiegen die Expeditionsteilnehmer einige der vulkanischen Erhebungen. Darunter war auch ein wenige Kilometer vom Nyamuragira gelegener Vulkankegel, der 1904 aufgrund vulkanischer Aktivität entstanden war. Der Geologe Egon Freiherr von Kirschstein und der Topograf Max Weiß waren die ersten Europäer, die den Vulkankegel während der Expedition aufsuchten. Sie verliehen dem kleinen Vulkankegel den Namen Adolf-Friedrich-Kegel (Adolf-Friedrich-Vulkan).
1910/11 leitete Adolf Friedrich erneut eine Expedition, die zum Tschadseebecken und zu den nördlichen Kongozuflüssen bis zum Nil (in den heutigen Sudan) führte. Dabei bereisten Adolf Friedrich und seine Begleiter das noch wenig bekannte Urwaldgebiet an den rechten Kongo-Nebenflüssen und das Becken des Tschadsees. Einzelne Gruppen dehnten ihre Untersuchungen bis zum Bahr-el-Ghazal im Einzugsbereich des oberen Nil aus, andere bis nach Südkamerun und zu den Inseln im Golf von Guinea. Das anschließend veröffentlichte zweibändige Werk Vom Kongo zum Niger und Nil (siehe unten) gilt auch noch heute wegen seiner über 500 Abbildungen als interessant. Adolf Friedrich wurde in Anerkennung seiner Verdienste zum Ehrenmitglied der Berliner Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte ernannt.
Adolf Friedrichs Expeditionen waren innerhalb der herzoglichen Familie nicht unumstritten. Während Herzog Johann Albrecht seinen Halbbruder stets unterstützte, sah der Großherzog Friedrich Franz IV. das Engagement seines Onkels wesentlich kritischer. Nach seiner Abdankung brachte er im November 1923 in einem Brief an Cuno von Rantzau, den Leiter der großherzoglichen Vermögensverwaltung, seinen Unmut darüber zum Ausdruck, dass er vor 1914 den „Juden und Judengenossen“, die die Afrikaexpeditionen finanzierten, Orden verleihen musste.
1923 reiste Adolf Friedrich nach Niederländisch-Indien. Dort besuchte er unter anderem die Inseln Bali und Sumatra. Auf der zehnmonatigen Reise beobachtete er mit Interesse die dortigen landwirtschaftlichen Verhältnisse und knüpfte wirtschaftliche Kontakte. Während der Sumatra-Durchquerung widmete er sich zudem seiner sehr ausgeprägten Jagdleidenschaft.
Adolf Friedrich zu Mecklenburg war vom 22. Juli 1912 bis August 1914 der letzte Gouverneur der deutschen Kolonie Togo. Zudem war er von Februar 1913 bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges als Konsul für die französische Kolonie Dahomey und die britische Kolonie an der Goldküste tätig.
Am 18. September 1912 befasste sich der Gouverneur in einer örtlichen Sitzung mit der im Mai 1912 durchgeführten Mischehendebatte im deutschen Reichstag. Die Kolonialbeamten lehnten Resolutionen des Reichstags zur Zulassung von Mischehen übereinstimmend ab. Regierungsrat Hermans erklärte zur Begründung: „Die Mischehenfrage kann nicht aus ethischen und religiösen Gesichtspunkten, sondern vor allem aus rassenpolitischen Gesichtspunkten beantwortet werden“. Mischehen sollten unter allen Umständen verhindert werden.
Gouverneur Adolf Friedrich zu Mecklenburg erließ zudem im Oktober 1913 das Verbot der traditionellen Namensübernahme des Vaters, um Kinder aus außerehelichen Beziehungen europäischer Männer mit einheimischen Frauen daran zu hindern, Rechte als Nachkommen ihrer deutschen Väter geltend zu machen. Der Gouverneur handelte in dieser Angelegenheit auch in eigener Sache, da er zeitweise eine Beziehung zu einer Kolonialbewohnerin unterhielt, aus der ein Kind hervorging.
Im Oktober 1913 stattete Wilhelm Solf, Staatssekretär und Leiter des Reichskolonialamtes, Gouverneur Adolf Friedrich einen Besuch ab. Aus diesem Anlass ließ der Gouverneur eine Askari-Parade abhalten und sorgte für die Inszenierung einer afrikanischen Tanzvorführung. Im Zuge des Besuches überreichten Stammesvertreter dem Staatssekretär eine Eingabe, in der sie sich über Brutalitäten und Repressalien in ihrem Alltag beschwerten. So konnte bereits die ausgebliebene Begrüßung eines deutschen Kolonialbeamten bestraft werden. Der Besuch wurde im Auftrag des Reichskolonialamtes gefilmt; der Film gilt heute als außergewöhnliches Dokument der Kolonialzeit in Togo.