An diesem Tag

Abu Omar

Ägyptischer Imam einer Moschee in Mailand

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Osama Nasr Mostafa Hassan (arabisch حسن مصطفى أسامة نصر), auch Imams Abu Omar (* 18. März 1963 in Alexandria, Ägypten) ist ein ägyptischer Kleriker, der 2003 in einer Antiterroraktion des US-amerikanischen Auslandsgeheimdienstes CIA, unter Beteiligung des italienischen Militärnachrichtendienstes SISMI, am hellichten Tag auf offener Straße in Mailand entführt wurde. Der damals unter Terrorverdacht stehende Imam einer Moschee in Mailand wurde rechtswidrig nach Ägypten verbracht und zur Vernehmung den dortigen Behörden übergeben. Nach eigenen Angaben wurde er monatelang gefoltert. Trotz massiver politischer Einflussnahmen der US-amerikanischen und italienischen Regierungen wurden die Beteiligten der Antiterroroperation, teilweise in Abwesenheit, angeklagt.

Durch die anschließenden Gerichtsverfahren gelangten erstmals umfangreiche Details der umstrittenen Antiterrorstrategie der George-W.-Bush-Regierung, die „außerordentliche Überstellung“ (extraordinary rendition) von Terrorverdächtigen durch die CIA, in die weltweite öffentliche Aufmerksamkeit.

Abu Omar gehörte in Ägypten der islamistischen Organisation Gamaa Islamija an. Als diese von der ägyptischen Regierung verboten wurde, floh er und lebte seit 1997 in Italien. 2001 wurde er als politischer Flüchtling anerkannt. Abu Omar wurde verdächtigt, als Prediger in einer Mailänder Moschee einem Terroristennetzwerk anzugehören. In der Mailänder Islamistenszene hatte er gegen die USA gehetzt und selbst in Afghanistan gekämpft. Die Antiterroreinheit der Mailänder Polizei verfolgte ihn daher, ebenso wie der CIA. Der CIA hatte der Mailänder Polizei High-Tech-Mikrofone für den Lauschangriff auf den Prediger organisiert. Sie hielten den Iman für eine Schlüsselfigur der fundamentalistischen Szene in Norditalien. Er stand im Verdacht, islamistische Krieger für den Dschihad in Kaschmir, Tschetschenien und Afghanistan und später für den Irak rekrutiert zu haben.

Am frühen Nachmittag des 17. Februar 2003, etwa einen Monat vor Beginn des Irakkriegs, befand sich Omar in Mailand auf seinem üblichen Weg zu einer Moschee. In der Via Guerzonier wurde er auf offener Straße vor den Augen diverser Passanten von einem CIA Team und einem Polizisten der Raggruppamento Operativo Speciale (ROS), einer Spezialeinheit der Carabinieri, in einen weißen Lieferwagen gezerrt, gefesselt und mit verbundenen Augen entführt. Von dort wurde er zur Air Force Base Aviano gebracht und in einem geleasten Learjet auf die Ramstein Air Base nach Deutschland geflogen. Bei dem Zwischenstopp auf dem rheinland-pfälzischen US-Stützpunkt wurde der terrorverdächtige Iman gegen 20:30 Uhr in eine Gulfstream-Maschine verbracht und nach Kairo weitergeflogen.

In Ägypten wurde der Iman den dortigen Behörden zur Vernehmung übergeben und zunächst in die Zentrale des nationalen Nachrichtendienstes verbracht. Nach eigenen Angaben Abu Omars wurde er von einheimischen Ermittlern u. a. durch Elektroschocks, laute Musik, Schläge und sexuelle Misshandlungen gefoltert. Laut Amnesty International wurde ihm jeglicher Kontakt zu seiner Familie oder Rechtsanwälten verwehrt. Abu Omar wurde weder angeklagt noch vor ein Gericht gestellt.

Diverse Verfügungen ägyptischer Gerichte, ihn aus der Haft zu entlassen, blieben folgenlos. Nach Angabe seines Anwalts verfasste in Reaktion auf die Verfügungen der Innenminister jeweils ein Dekret, das die weitere Haft anordnete.

Nach mehr als einjähriger Gefangenschaft wurde Abu Omar am 20. April 2004 zunächst freigelassen, kurz darauf, am 12. Mai 2004, erneut von den ägyptischen Verantwortlichen verhaftet.

Am 11. Februar 2007 erklärte sein Anwalt, Abu Omar sei wieder bei seiner Familie und wolle im Prozess gegen seine Entführer aussagen. Im Anschluss lebte er mit seiner Familie in Alexandria.

Nach seiner ersten Entlassung aus dem Gefängnis im April 2004 rief Abu Omar seine Ehefrau in Mailand an. Die italienischen Ermittler hörten das Gespräch ab und wurden durch den Inhalt des Telefonats in ihrem Verdacht einer Entführung bestätigt.

Der Staatsanwaltschaft Mailands gelang daraufhin die Aufklärung der Entführung mittels Auswertung von Mobilfunk-Metadaten, welche die CIA-Operation verrieten und die beteiligten Agenten enttarnten. Anhand einer Zeugenaussage, wo der Iman wann zuletzt gesehen wurde, ließ sich der Tatort und -zeitpunkt eingrenzen. Die Ermittler forderten von den Mobilfunkprovidern die Funkzelldaten, um herauszufinden, welche Mobiltelefone sich am Tattag in der Nähe des Tatortes befunden haben. Hiernach wurden die Mobilfunkdaten nach Mustern und Zusammenhängen untersucht. Es stellte sich heraus, dass eine Reihe von Handy ausschließlich untereinander kommunizierten. Die Auswertung der Einbuchungen in Funkzellen ermöglichte es den Ermittlern, Bewegungsprofile der Besitzer zu erstellen. Da einige Telefone nachts nicht ausgeschaltet waren, wurde in Hotels nach amerikanischen Gästen gesucht.

Die italienische Staatsanwaltschaft identifizierte 22 an der Entführung Beteiligte namentlich. Die 22 US-amerikanischen Staatsbürger (eine Diplomatin der US-Botschaft in Rom und 21 CIA-Agenten) wurden beschuldigt, den Plan zur Entführung des Ägypters ausgearbeitet, organisiert und durchgeführt zu haben.

Nach Angaben von Amnesty International sammelten die italienischen Ermittler Beweise in Form von Aufzeichnungen von Mobiltelefonen, Abhörprotokollen und Videoaufzeichnungen, die zu einem Beamten im US-Konsulat, der als ranghöchster CIA-Agent Mailands galt. In seinem Haus fanden die Ermittler dann einen Computer mit Fotos von Abu Omar, eine Karte mit der besten Route zum Luftwaffenstützpunkt Aviano, Flugtickets auf den Namen des CIA-Agenten für eine Reise nach Kairo sowie verfängliche E-Mails. Die Beweise belasteten auch 25 andere CIA-Agenten und US-Beamte.

Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage und beantragte 2005 und 2006 nationale und internationale Haftbefehle. Die Mailänder Justiz erließ im Dezember 2005 die beantragten Haftbefehle wegen des Verdachts der Entführung.

Im Juli 2007 stellte der Oberstaatsanwalt von Mailand formelle Auslieferungsanträge. Die eingeleiteten Auslieferungsverfahren stießen auf starke politische Gegenwehr. Die Regierungen Italiens (zunächst das Kabinett Berlusconi III, danach das Kabinett Berlusconi IV) lehnte es ab, die Auslieferungsersuchen hinsichtlich der 26 verdächtigen US-Bürger an die USA weiterzuleiten. Die italienische Regierung hat vielmehr im Oktober 2007 einem parlamentarischen Ermittlungsausschuss mitgeteilt, dass ein möglicher Kontakt zwischen der amerikanischen und italienischen Regierung in diesem Fall durch staatliche Geheimhaltung geschützt sei. Auch ihre Vernehmungen als Zeugen lehnte die Regierungschefs Silvio Berlusconi und sein Vorgänger Romano Prodi unter Berufung auf das Staatsgeheimnis ab. Später wurde öffentlich, dass die USA massiven Druck auf die italienische Regierung ausgeübt hatte, um diese zu veranlassen, die Justiz zu beeinflussen.

Zuvor hatte die italienische Regierung und der italienische Militärgeheimdienst Servizio per le Informozioni e In Sicurezza Militare (SISMI) geleugnet, vor der bevorstehenden Antiterroraktion durch die CIA informiert worden zu sein. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft hat hingegen durch Verhöre des ehemaligen Vize-Leiters des SISMI und mehrerer ebenfalls verhafteter Mitarbeiter erfahren, dass der SISMI die CIA durch Amtshilfe aktiv unterstützt hatte.

Entsprechend war auch gegen Mitarbeiter des SISMI Ermittlungen eingeleitet und schließlich Anklage wegen Beteiligung an einer Entführung erhoben. Am 5. Juli 2006 wurde der Direktor sowie ein ranghoher Agent der SISMI verhaftet.

Die US-amerikanische Regierung hatte auf allen diplomatischen Kanälen die Regierung in Rom dazu gedrängt, ein öffentliches Verfahren zu verhindern.

Aufgrund des zwischenzeitlichen Aufenthalts Abu Omars auf dem Militärflughafen Ramstein sowie Indizien, dass auch eine CIA -Struktur in Deutschland verwickelt war, wurden auch in Deutschland Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eingeleitet. Denn, da die CIA-Agenten nicht Soldaten der stationierten NATO-Einheit in Ramstein waren, unterfielen sie auch nicht dem NATO-Truppenstatut, sondern deutschem Recht. Der Generalbundesanwalt betonte, dass die deutschen Strafverfolgungsbehörden daher zuständig seien und die CIA-Agenten sie wie jeden anderen Zivilisten behandelten.

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