Das Abendländische Schisma, auch als Großes Schisma oder Großes Abendländisches Schisma bezeichnet, war ein zeitweiliges Schisma (Glaubensspaltung) innerhalb der lateinischen Kirche mit konkurrierenden Papstansprüchen in Rom und Avignon von 1378 bis 1417. Diese spätmittelalterliche Spaltung ist nicht zu verwechseln mit dem Morgenländischen Schisma, das 1054 zur dauerhaften Trennung der orthodoxen und der katholischen Kirche geführt hatte. Im Gegensatz zu anderen Verwerfungen, zum Beispiel dem Schisma in der Zeit Friedrichs I., entstand dieses Schisma nicht durch Einflussnahme eines weltlichen Herrschers, sondern innerhalb der Kirche selbst. Es war hauptsächlich ein Problem zwischen Frankreich und Italien, wirkte sich aber auf das gesamte Abendland aus.
Zur Vorgeschichte des späteren Schismas gehört das Avignonesische Papsttum von 1309 bis 1376, während dessen die Papstresidenz von Rom ins französische Avignon verlegt war. Das Schisma ereignete sich, kurz nachdem Papst Gregor XI. im Jahre 1376 seine Residenz von Avignon nach Rom verlegt hatte und damit die Zeit des Avignonesischen Papsttums zu Ende gegangen war. Sein unter kontroversen Umständen 1378 gewählter Nachfolger Urban VI. erweiterte das französisch dominierte sechzehnköpfige Kardinalskollegium um 29 neue Kardinäle, was die bisherigen ablehnten. Sie erklärten Urban für unfähig und wählten in Avignon den Franzosen Clemens VII. zum Gegenpapst, womit das Schisma vollzogen war.
Da sich lange weder eine Abdankung noch ein Schiedsgericht durchsetzen ließ, wurde 1409 das Konzil von Pisa einberufen, welches die inzwischen gewählten Nachfolger Benedikt XIII. (Avignon) und Gregor XII. (Rom) für abgesetzt erklärte und Alexander V. als neuen Papst einsetzte. Mangels Akzeptanz durch die bestehenden Päpste gab es nun aber drei konkurrierende Amtsinhaber statt nur zweier. Erst das Konzil von Konstanz (1414–1418) und die Vermittlung König Sigismunds konnten die Spaltung endgültig überwinden. Mit der Absetzung der amtierenden Päpste und der anerkannten Wahl von Papst Martin V. am 11. November 1417 endete das Schisma.
Zwischen dem Papsttum und dem aufstrebenden Königtum in Frankreich hatte im 13. Jahrhundert ein starker Gegensatz bestanden, der unter dem Pontifikat Bonifaz’ VIII. (1294–1303) einen Höhepunkt erreicht hatte. Im Jahr 1305 wählte das französisch dominierte Kardinalskollegium den Erzbischof von Bordeaux zum Papst Clemens V. Dieser ließ sich nicht nur – was damals nicht ungewöhnlich war – außerhalb Roms krönen, sondern residierte dauerhaft in Frankreich. Seit 1309 wurde Avignon zur bevorzugten Papstresidenz. Das bedeutete nach dem Höhepunkt im 13. Jahrhundert eine Abkehr vom päpstlichen Universalismus, denn während der Papst in Rom und dem Kirchenstaat einigermaßen autonom war, besaß er um Avignon herum nur wenige Ländereien, die zudem vollständig vom französischen Staatsgebiet umschlossen waren. Das Papsttum geriet somit in Abhängigkeit zur französischen Krone, was sich etwa in der Frage des Templerordens als fatal erweisen sollte. Die Päpste verloren ihre überparteiliche Autorität.
Die Nachfolger Clemens’ V. bauten Avignon indes weiter zur Papstresidenz aus, was auf ein dauerhaftes Verbleiben des römischen Bischofs fern seiner Bischofsstadt Rom hindeutete. Wegen des eintretenden Autoritätsverlusts und der damit verbundenen politischen Probleme wurde diese Politik schon damals von Intellektuellen wie beispielsweise Francesco Petrarca kritisiert („Exil von Avignon“).
Im Jahr 1376 entschloss sich der mittlerweile regierende Papst Gregor XI., dem Druck nachzugeben und nach Rom zurückzukehren. Wesentlich trugen dazu zwei später heiliggesprochene Frauen bei – Katharina von Siena (eine der vier anerkannten Kirchenlehrerinnen) und die heilige Birgitta von Schweden. Als Gregor 1378 starb, fürchteten die Römer aber, auch der neue Papst könne seinen Sitz in Avignon nehmen, denn an der französischen Dominanz im 16-köpfigen Kardinalskollegium hatte sich nichts geändert. Entsprechend chaotisch verlief die Papstwahl. Schon am Tag vorher fielen Bewaffnete in den Konklavebereich ein und forderten die Wahl eines Römers zum Papst. Die Kardinäle einigten sich dann am 8. April 1378 zwar nicht auf einen Römer, aber immerhin auf einen Italiener: den Erzbischof von Bari namens Bartolomeo Prignano. Doch weil das Konklave am Wahltag erneut von römischen Bürgern gestürmt worden war, schob man für kurze Zeit – um sich zu retten – den Seniorkardinal Tebaldeschi als angeblich neu gewählten Papst vor. Erst einen Tag später wurde dann die Wahl Bartolomeo Prignanos bekannt gegeben, der sich Urban VI. nannte. Die Wirren des Konklaves boten den Kardinälen später die Möglichkeit, das Wahlergebnis öffentlich anzufechten.
Urban VI. erwies sich bald als sehr autokratisch und rigoristisch, auch gegenüber seinem Senat, den Kardinälen und der Kurie. Insbesondere die elf französischen Kardinäle und der Spanier Peter von Luna, der spätere Gegenpapst, rückten daher bald wieder von ihm ab. Sie monierten, dass die Wahl unter Zwang stattgefunden und der Gewählte sich zudem als unfähig (incapax) und geisteskrank erwiesen habe. Im August 1378 erklärten sie ihn daher für abgesetzt.
Urban VI. ernannte daraufhin 29 neue Kardinäle, wodurch das Kollegium erheblich vergrößert wurde. Dagegen protestierten nun auch die drei an der Kurie verbliebenen italienischen Kardinäle – Tebaldeschi war inzwischen gestorben –, denn üblicherweise entschieden Papst und Kardinäle gemeinsam über die Ernennung neuer Kardinäle. An einer Ausweitung des Kreises konnten die Kardinäle jedoch kein Interesse haben, weil die Einkünfte des Kollegiums dann auf mehr Köpfe hätten verteilt werden müssen.
Daher verließen die protestierenden Kardinäle den päpstlichen Hof und schlossen sich wieder mit den Franzosen zusammen. Am 20. September 1378 wählten sie in Fondi Robert von Genf zum Papst Clemens VII. Damit war das Schisma besiegelt: Zwei Päpste konkurrierten um den Anspruch, der wahre Inhaber der kirchlichen Höchstgewalt zu sein. Jedoch unterschied sich die Kirchenspaltung fundamental von früheren Fällen, denn in diesen waren es meist Könige und Kaiser gewesen, die im Streit mit dem Papst willfährige Gegenpäpste eingesetzt hatten; das Abendländische Schisma dagegen war in der Mitte der Kirche entstanden. Zugleich war es ein revolutionärer Akt, dass sich das Kardinalskollegium selbst die Kompetenz zusprach, einen Papst abzusetzen und einen Nachfolger zu wählen.
Die historische Bewertung der Ereignisse gestaltet sich schwierig. Den Kardinälen konnten durchaus nationale und egoistische Motive für die Doppelwahl unterstellt werden. Andererseits war kirchenrechtlich gesehen schon damals klar, dass die Wahl eines Geisteskranken zum Papst nicht gültig sein konnte. Diese Einschätzung aber wurde nicht bloß von den Kardinälen getroffen, sondern auch von Hofbeamten und Anhängern Urbans VI. geteilt. Zudem war die Begründung, die Wahl sei unter Zwang erfolgt, ebenfalls nicht aus der Luft gegriffen. Die Gültigkeit der Wahl Urbans VI. ist somit ebenso wenig sicher wie die Ungültigkeit der Wahl Clemens’ VII.
Nach der Wahl Clemens’ VII. begann sich die abendländische Christenheit in Obödienzen (von lat. oboedientia „Gehorsam“) zu zerspalten. Frankreich, Schottland und Spanien erklärten Clemens VII. zum rechtmäßigen Papst. Das deutsche Reich war uneins, aber Kaiser Karl IV. und sein Nachfolger Wenzel unterstützten Urban VI., ebenso England, Ungarn und weitere Territorien. Für die Fürsten war die Spaltung ein ungemein taktischer Vorteil: Der Papst war im Mittelalter ein wichtiger Faktor im europäischen Machtgefüge, von dessen Segen oft die Legitimation der Herrscher abhing. Durch das System der Obödienzen wurde der jeweilige Papst erpressbar: Der Fürst konnte immer drohen, im Falle des Widerspruchs einfach die Obödienz zu wechseln. Dieser Nutzen drohte auch, das entstandene System zu zementieren. Die beiden Päpste und ihre jeweiligen Nachfolger mussten sich wohl oder übel auf ein Machtspiel einlassen, das die moralische Autorität des Papsttums zu untergraben drohte.