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ARD

Dachorganisation der öffentlich-rechtlichen Regional- und Bundesrundfunkanstalten in Deutschland

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Die ARD (Abkürzung für Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland) ist ein Rundfunkverbund, der aus den Landesrundfunkanstalten und der Deutschen Welle besteht. Sie besteht seit 1950. Ihre zugehörigen Rundfunkanstalten bilden gemeinsam mit dem Zweiten Deutschen Fernsehen und dem Deutschlandradio den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Die ARD wird zum Großteil aus dem Rundfunkbeitrag finanziert und beinhaltet gemeinsame Programme und Angebote wie Das Erste, die ARD Mediathek, ARD Sounds, die Tagesschau sowie zahlreiche Landes-Hörfunk- und -Fernsehprogramme.

Wenn man die Umsätze aller in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten zusammenrechnet, ist die ARD die größte öffentlich-rechtliche Medienanstalt weltweit (Stand 2025).

Mit dem Kurznamen „Die ARD“ wurde bis 1996 das Gemeinschaftsprogramm bezeichnet, auch in seinen eigenen Programmvorschauen. Der offizielle Name des von allen Mitgliedern des Rundfunkverbundes veranstalteten Programms lautete von 1984 bis dahin Erstes Deutsches Fernsehen. Seit 1996 heißt der gemeinsame Fernsehsender Das Erste, womit deutlicher zwischen dem Sender und den Veranstaltern unterschieden werden sollte. Dennoch wird „ARD“ weiterhin für eigene, gemeinsam veranstaltete Rundfunkprogramme als Marke verwendet, wie das gemeinsame Nachtprogramm ARD-Hitnacht oder den ARD-Kanal auf der Streaming-Plattform Twitch.

Der ARD liegt im Prinzip die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland zugrunde, denn Rundfunk fällt unter die Kulturhoheit der Bundesländer. Historisch geht die föderale Rundfunkstruktur auf die Frühzeit des Rundfunks in den 1920er Jahren in Deutschland zurück, als sich in Preußen, Sachsen, Bayern und Württemberg einzelne Rundfunkanstalten etablierten und lose in der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft organisiert waren. Die Nationalsozialisten zentralisierten den Rundfunk ab 1933 und zerbrachen die föderale Struktur weitgehend. Die ARD wurde am 9. Juni 1950 von den damals sechs Landesrundfunkanstalten, dem Bayerischen Rundfunk (BR), dem Hessischen Rundfunk (HR), Radio Bremen, dem Süddeutschen Rundfunk (SDR), dem Südwestfunk (SWF) und dem Nordwestdeutschen Rundfunk (NWDR), sowie – mit beratender Stimme – dem RIAS Berlin gegründet. Sie diente der Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten und sollte die Vorbereitung eines Zusammenschlusses ausschließen. Die Form der Arbeitsgemeinschaft beließ den Mitgliedern ihre volle Unabhängigkeit.

Dabei repräsentierten jedoch die beteiligten Rundfunkanstalten schon von Anfang an nicht je ein Bundesland. So war der Nordwestdeutsche Rundfunk (NWDR) ursprünglich der öffentlich-rechtliche Rundfunk für die britische Besatzungszone, die die späteren Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen umfasste; auch Berlin gehörte zum Sendegebiet des NWDR, nicht hingegen das Bundesland Bremen mit Bremerhaven, das US-amerikanischer Kontrolle unterstand und daher einen eigenen Landessender (Radio Bremen) erhielt. Unterdessen entstand der Südwestfunk (SWF) in der französischen Besatzungszone und war von 1946 bis 1998 die Landesrundfunkanstalt des Landes Rheinland-Pfalz und des südlichen Teils des Landes Baden-Württemberg. Die Grenze zum Sendegebiet des Süddeutschen Rundfunks (SDR), der für jene Teile Baden-Württembergs zuständig war, die anfangs zur US-amerikanischen Besatzungszone gehörten, verlief entlang der Grenzlinie der ehemaligen Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern.

Im Laufe der 1950er Jahre wurde mit der Vorbereitung und Ausstrahlung eines ersten gemeinschaftlichen Fernsehprogramms in der Bundesrepublik Deutschland begonnen. Nach Gründung des Senders Freies Berlin (SFB) und der Teilung des NWDRs in den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR) und den Norddeutschen Rundfunk (NDR) sowie der Gründung des Saarländischen Rundfunks (SR) gehörten der ARD ab 1959 neun Mitglieder an. Sie betrieben ein unter dem Namen „Deutsches Fernsehen“ bundesweit ausgestrahltes Fernsehprogramm, das nach Sendebeginn des nicht zur ARD gehörenden Zweiten Deutschen Fernsehens (1963) in „Erstes Deutsches Fernsehen“ umbenannt wurde. Hinzu kamen Regionalsendungen und schließlich die sogenannten Dritten Fernsehprogramme. Das Hörfunkangebot der ARD-Sender war hingegen immer regional.

Weitere Änderungen der Mitgliederstruktur der ARD folgten: 1962 kamen zwei neugegründete Anstalten des Bundesrechts, die Deutsche Welle (DW) und der Deutschlandfunk, hinzu, 1992 – nach der deutschen Wiedervereinigung – die neuen Landesrundfunkanstalten Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) und Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg (ORB). 1994 gingen Deutschlandfunk und RIAS im Deutschlandradio auf, das gemeinsam von der ARD und dem ZDF getragen wird, und schieden aus dem ARD-Verbund aus. 1998 fusionierten SDR und SWF zum Südwestrundfunk (SWR) und 2003 ORB und SFB zum Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB).

Die neun zur ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten betreiben als Fernsehgemeinschaftsprogramm Das Erste sowie anstaltseigene Fernseh- und Hörfunkprogramme. Das zehnte Mitglied der ARD ist die Deutsche Welle, die deutsche Auslandsrundfunkanstalt.

Zu Zeiten der deutschen Teilung konnten in der Deutschen Demokratischen Republik zahlreiche Programme der ARD empfangen werden, was von der ARD auch beabsichtigt war. Lediglich in bestimmten Regionen, wie im Elbtal, der Sächsischen Schweiz und der Oberlausitz, war der Empfang der Fernsehprogramme der ARD nicht möglich; deswegen wurde die Abkürzung „ARD“ scherzhaft als „Außer Raum Dresden“ oder „Außer Reichweite Dresdens“ interpretiert und die Region „Tal der Ahnungslosen“ genannt. Zu den „ARD-losen Gebieten“ gehörten auch die Insel Rügen und Teile der Region des heute wieder so bezeichneten Vorpommerns, so dass die Bezeichnung „Außer Rügen und Dresden“ geographisch richtiger war. Auch in diesen Gebieten konnten jedoch die über Lang-, Mittel- und Kurzwelle verbreiteten Hörfunkprogramme der ARD empfangen werden. Das über den Langwellensender Donebach ausgestrahlte Programm des Deutschlandfunks war im gesamten Gebiet der DDR gut zu empfangen.

Nach der Auflösung des Rundfunksystems der DDR in den 1990er Jahren erhielten, wie schon in den 1940er Jahren in der Britischen Besatzungszone (im Fall des NWDR) und der Französischen Besatzungszone (SWF), mehrere neue Bundesländer keine eigenen Sendeanstalten. Mecklenburg-Vorpommern wurde dem Bereich des Norddeutschen Rundfunks hinzugefügt, und Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen bildeten eine gemeinsame Landesrundfunkanstalt, den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR). Brandenburg betrieb zunächst den Ostdeutschen Rundfunk Brandenburg (ORB) als Landesrundfunkanstalt, ehe dieser mit dem Sender Freies Berlin (SFB) fusioniert wurde.

Die ARD besteht aus neun Landesrundfunkanstalten sowie der Auslandsrundfunkanstalt Deutsche Welle mit Hauptsitz in Bonn. Nicht zur ARD gehört das ebenfalls öffentlich-rechtliche Deutschlandradio mit Sitz in Köln und Berlin, ebenso wenig das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF). Die Landesrundfunkanstalten der ARD haben insgesamt rund 23.000 fest angestellte Mitarbeiter, sie veranstalten elf Fernsehprogramme, 55 Hörfunkprogramme und verfügen über 16 Orchester und acht Chöre und sollen damit ein möglichst breites kulturelles und gesellschaftliches Spektrum der deutschen Bundesländer abbilden. Das Gesamtbudget der neun Anstalten beträgt pro Jahr rund 6,3 Milliarden Euro. Davon entfallen 366 Millionen Euro auf Sportrechte. Die Mitglieder der ARD sind mit etwa 100 eigenen Hörfunk- und Fernsehkorrespondenten an 30 Orten der Welt ständig präsent.

Die ARD ist ein freiwilliger Verbund von zehn deutschen Rundfunkanstalten. Die Arbeitsgemeinschaft gab sich 1950 eine Satzung, die durch den Rundfunkstaatsvertrag ergänzt wird. In dieser Satzung ist die Arbeit und Organisation der ARD geregelt. Danach hat die ARD als Hauptorgan eine Mitgliederversammlung (keinen Fernsehrat wie die Sendeanstalt ZDF). Diese findet entweder in Form von Arbeitssitzungen der Intendanten der Mitglieder statt oder dreimal im Jahr als sogenannte große Hauptversammlung, an der neben den Intendanten auch die Rundfunk- und Verwaltungsratsvorsitzenden der Landesrundfunkanstalten teilnehmen. Diese ARD-Hauptversammlung wird von den teilnehmenden Anstalten alternierend ausgerichtet.

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