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Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr

Völkerrechtlicher Vertrag

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Das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr, kurz COTIF (nach französisch Convention relative aux transports internationaux ferroviaires, englisch Convention concerning International Carriage by Rail), gehört zu den Rechtsvorschriften für den internationalen Eisenbahnverkehr und betrifft grenzüberschreitende Beförderungen von Gütern als auch von Personen. Aktuelle Version ist das COTIF 1999 nach dem Protokoll von Vilnius.

Zwei von sieben Anhängen des COTIF (Anhänge A und B) regeln das zivilrechtliche Vertragsverhältnis zwischen den Kunden der Eisenbahnbeförderung einerseits und den Beförderern andererseits. Hinsichtlich der Haftung der beteiligten Bahnen sind die Regelungen zwingend; die Beförderer können jedoch ihre Haftung erweitern.

Das COTIF-Regime gilt – mit Einschränkungen – europaweit und im angrenzenden asiatisch-afrikanischen Mittelmeerraum bis in den mittleren Osten, gegenwärtig (September 2024) für 53 Staaten und Organisationen. Die EU ist dem COTIF mit Wirkung vom 1. Juli 2011 beigetreten.

Das Abkommen ist in deutscher, englischer und französischer Sprache abgefasst, bei Zweifeln ist die französische Fassung maßgeblich.

1893 trat das erste Internationale Übereinkommen über den Eisenbahn-Frachtverkehr (IÜG, später CIM genannt, 1. Berner Übereinkommen) in Kraft, das mit dem Office central des transports internationaux par chemins de fer à Berne (OCTI) ein erstes europäisches Zentralamt hatte (siehe Internationales Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890.).

Durch das neue Übereinkommen (COTIF 1980) wurde die Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF, L’Organisation intergouvernementale pour les transports internationaux ferroviaires) gegründet. Die Organisation wurde ins Leben gerufen, um die Regelungen für den internationalen Frachtverkehr auf der Schiene zu vereinheitlichen und ihn dadurch zu vereinfachen und beschleunigen. Die OTIF gibt zudem die Zeitschrift für den internationalen Eisenbahnverkehr heraus.

Die Schwerpunkte der Tätigkeit der OTIF sind:

das internationale Eisenbahnbeförderungsrecht (Personenverkehr und Güterverkehr); die Beförderung gefährlicher Güter; Verträge über die Verwendung von Wagen; der Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur; die Validierung technischer Normen und die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Eisenbahnmaterial; die Beseitigung von Hindernissen beim Grenzübertritt im internationalen Eisenbahnverkehr; die Mitwirkung an der Ausarbeitung anderer internationaler Übereinkommen betreffend den Eisenbahnverkehr.

Das Übereinkommen COTIF wurde in Bern am 9. Mai 1980 unterzeichnet und ist am 1. Mai 1985 in Kraft getreten. (2. Berner Übereinkommen).

Mit dem Protokoll von Vilnius von 1999 ist das COTIF 1999 am 1. Juli 2006 in Kraft getreten.

Abschluss und Durchführung des Beförderungsvertrags sowie die Haftung der Beförderer im internationalen Eisenbahnpersonenverkehr sind in den Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV) geregelt. (Règles uniformes concernant le contrat de transport international ferroviaires des voyageurs).

Mit der Änderung des COTIF 1999 wurde auch die bis dahin bestehende Beförderungspflicht auf internationalen Eisenbahnlinien beziehungsweise -strecken aufgegeben.

Es gilt auch nicht mehr, dass die internationalen Tarife die Verbindungen bestimmen, für die internationale Fahrausweise ausgegeben werden. Sofern Beförderer als aufeinander folgende Beförderer zusammenarbeiten, treffen sie Vereinbarungen über die Preisberechnung und Aufteilung des Beförderungspreises untereinander.

Im Anhang CIV werden auch verbindliche Haftungsregelungen (Gefährdungshaftung; Mindesthaftungsbeträge; Haftungshöchstgrenzen teilweise unter Rückgriff auf das ergänzend heran zu ziehende Landesrecht) bei Verletzungen oder Tod der Reisenden, bzw. bei Beschädigung oder Verlust des mitreisenden Gepäcks sowie für Verspätungen getroffen.

Die Rechtsvorschriften CIV (mit Ausnahme einiger weniger Artikel) bilden den Anhang I zur Verordnung (EU) Nr. 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Fahrgastrechteverordnung).

Abschluss und Durchführung des Frachtvertrags sowie die Haftung der Beförderer im internationalen Eisenbahngüterverkehr sind in den Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (Règles uniformes concernant le Contrat de transport international ferroviaire des marchandises) geregelt.

Diese legen den Inhalt des Frachtbriefs fest.

Auch Ganzzüge können im CIM-Regime verkehren.

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