An diesem Tag

Österreichischer Schilling

Ehemalige Währung Österreichs

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Der Schilling war von 1925 bis 1938 und von 1945 bis zur Einführung des Euros am 1. Jänner 1999 die Währung und anschließend noch bis zum 28. Februar 2002 gesetzliches Zahlungsmittel der Republik Österreich. Nach dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich im März 1938 (siehe auch: Österreich in der Zeit des Nationalsozialismus) stellte die Reichsmark bis 1945 die Währung dar.

Der Schilling wurde in 100 Groschen unterteilt.

Einführung, Erste Republik und Ständestaat (bis 1938)

Der Schilling, mit dem Schilling-Rechnungsgesetz vom 20. Dezember 1924 beschlossen und am 1. März 1925 eingeführt, ersetzte die Krone, die durch Inflation infolge des Ersten Weltkriegs entwertete Währung der k.u.k. Monarchie. Ende 1922 wurde der Bundesregierung Seipel I in den Genfer Protokollen von Staaten des Völkerbundes eine Anleihe von 650 Millionen Goldkronen gewährt. Österreich musste sich im Gegenzug zur Stilllegung der Notenpresse verpflichten und der finanziellen Kontrolle des Völkerbundes unterstellen.

Am 14. November 1922 wurde die Oesterreichische Nationalbank gegründet (sie löste die in Liquidation befindliche Oesterreichisch-ungarische Bank unter österreichischer Geschäftsführung ab), deren wichtigste Aufgabe die Sicherung der Stabilität der Währung war. Mit dem Bundesgesetz vom 20. Dezember 1924 über die Einführung der Schillingrechnung, die Ausprägung von Goldmünzen und über andere das Währungswesen betreffende Bestimmungen (Schillingrechnungsgesetz), BGBl. Nr. 461/1924, wurde dann der Wert des Schillings auf 10.000 (Papier-)Kronen, entsprechend 0,21172086 Gramm Feingold (mit betraglich unbegrenzter Einlöseverpflichtung) festgelegt, nachdem bereits aufgrund des Bundesgesetzes vom 21. Dezember 1923 über die Ausprägung und Ausgabe von Silbermünzen, BGBl. Nr. 635/1923, als „Schillinge“ bezeichnete 10.000-Kronen-Silbermünzen (und entsprechend Halb- und Doppelschillingen zu 5.000 bzw. 20.000 Kronen) geprägt worden waren.

Gemäß Gesetzeswortlaut bestand die Einlöseverpflichtung aber nur in die Richtung, dass Goldbarren in Noten getauscht werden konnten. Es wurde zwar auch festgelegt, dass „Bundesgoldmünzen“ zum genannten Münzfuß geprägt werden müssen, jedoch ist im Gesetz nicht festgehalten, dass man diese Goldmünzen auch jederzeit zum Nennwert erhält.

Der Nationalbank war es erlaubt, auch nach der Währungsumstellung bis Ende 1926 auf Kronen lautende Banknoten auszugeben (wobei in der Praxis die Wertangabe in beiden Währungen erfolgte.)

Ein Schilling war in 100 Groschen unterteilt, ursprünglich war der Name Stüber geplant.

Es gab in der Ersten Republik und im Ständestaat Münzen zu 1, 2, 5, 10, 50 Groschen und ½, 1, 2, 5 Schilling und Banknoten zu 5, 10, 20, 50, 100 und 1000 Schilling. 1926 erfolgte die Ausgabe von Goldmünzen im Wert von 25 und 100 Schilling. Da sich der Schilling zu einer stabilen Währung entwickelte, etablierte sich die volkstümliche Bezeichnung Alpendollar.

Zwischen 1925 und 1938 gab es Banknoten zu 5, 10, 20, 50, 100 und 1000 Schilling. Bei der ersten Schilling-Serie aus dem Jahr 1925 nannte man den Plural von Schilling noch Schillinge. Der letzte 100-Schilling-Schein der 1. Republik, der 1936 gedruckt wurde, ist allerdings wegen des Anschlusses Österreichs nicht mehr ausgegeben worden.

Fünf Tage nach dem „Anschluss“ Österreichs an das Dritte Reich wurde der Schilling am 17. März 1938 mit einem Umtauschwert von 1 RM = 1,50 Schilling durch die Reichsmark abgelöst, die Noten verloren zum 25. April ihre Zahlungskraft. Die Oesterreichische Nationalbank verlor am 25. April das Notenprivileg und wurde in ihrer Funktion aufgelöst, alle Goldbestände wurden von der Reichsbank requiriert. Nach Ansicht der Oesterreichischen Nationalbank war dieser Umtauschkurs günstig festgelegt worden, um eine österreichische Zustimmung zum Anschluss zu fördern.

Die Münzen zu 1 Schilling, 50, 10 und 5 Groschen und die immer noch im Umlauf befindlichen Münzen zu 1000 Kronen galten ab 1. Oktober 1939 nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel, wurden aber noch bis Ende des Jahres umgetauscht.

Der Entwurf eines 100-Schilling-Scheins von 1936 fand sich in der 20-Reichsmark-Note von 1939 (ausgegeben 1945) wieder.

Nach der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht Anfang Mai 1945 und der anschließenden Besetzung Österreichs strebte die Alliierte Kommission umgehend einen Ersatz der Reichsmark durch die frühere Schilling-Währung an. Anders als in Italien oder Deutschland musste die Landeswährung nicht durch die „Allied Military Currency“ (Alliierter Militärschilling, Druck 1944 in den USA) unterstützt, sondern vollständig zum Wechselkurs 1:1 verdrängt werden. Lediglich in der sowjetischen Besatzungszone wurde „Reichsmark“-Besatzungsgeld emittiert.

Bereits am 28. Juni 1945 konnten neue, von den Alliierten gedruckte Schilling-Briefmarken ausgegeben werden. Das „Schillinggesetz“ vom 30. November 1945 regelte dann den Rücktausch restlicher Reichsmarkbestände zum Jahresende (max. 150 RM pro Kopf), von der Oesterreichischen Nationalbank konnten alte Schilling-Druckplatten der letzten Vorkriegsserie für die Banknotenproduktion reaktiviert werden.

1947 wurde der Schilling auf ein Drittel abgewertet. Dazu wurde von den Sparguthaben auch ein Teil vom Staat abgeschöpft (dieser wurde für den Wiederaufbau Österreichs verwendet).

Banknoten der alliierten Militärbehörde 1945

Die alliierte Militärbehörde gab im Jahr 1945 Banknoten zu 50 Groschen, 1, 2, 5, 10, 20, 25, 50, 100 und 1000 Schilling in den westlichen Besatzungszonen (Frankreich, Großbritannien, USA) aus. Der 25-Schilling-Schein kursierte aber nur in der britischen Zone.

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