Der Ökumenische Rat der Kirchen (kurz ÖRK; auch Weltkirchenrat und Weltrat der Kirchen; englisch World Council of Churches, kurz WCC) mit Sitz in Genf wurde am 23. August 1948 in Amsterdam gegründet und gilt seitdem als zentrales Organ der ökumenischen Bewegung. Er ist ein weltweiter Zusammenschluss von 365 Mitgliedskirchen (Stand: 2025) in mehr als 120 Ländern auf allen Kontinenten der Erde. Diese vertreten 580 Millionen Christen.
Der ÖRK besteht aus Kirchen, Konventionen oder Vereinigungen von Kirchen, die mit der Basiserklärung übereinstimmen, formell als Mitglieder aufgenommen wurden und die Mitgliedschaft fortsetzen. Für die Mitgliedschaft gibt es theologische und organisatorische Voraussetzungen.
Bekenntnis zum Glauben an den dreieinigen Gott, wie er in der Bibel und im Nicäno-Konstantinopolitanum ausgedrückt ist.
Die Kirche verkündet das Evangelium und feiert die Sakramente nach ihrer Lehre.
Die Kirche praktiziert die Taufe „im Namen des Vaters, des Sohns und des Heiligen Geists“ und erkennt an, dass die Kirchen die gegenseitige Anerkennung ihrer Taufe anstreben müssen.
Die Kirche erkennt die Gegenwart und das Wirken Christi und des Heiligen Geistes jenseits ihrer eigenen Grenzen an und bittet darum, dass allen Kirchen die Einsicht geschenkt werden möge, dass auch andere Mitgliedskirchen an die Heilige Trinität und die erlösende Gnade Gottes glauben.
Die Kirche erkennt in den anderen Mitgliedskirchen des ÖRK Elemente der wahren Kirche, selbst wenn sie sie nicht „als Kirchen im wahren und vollen Sinne des Wortes“ ansieht (Erklärung von Toronto).
Organisatorische Voraussetzungen
Die Kirche kann autonom über ihre Lehre und Organisation bestimmen.
Die Kirche kann ohne Zustimmung einer dritten Organisation oder Person Mitgliedschaft im ÖRK beantragen und fortsetzen.
Die Kirche (oder Gruppe von Kirchen) hat 50.000 Mitglieder (Ausnahmen sind möglich). Kleinere Kirchen, die sonst alle Voraussetzungen erfüllen, können ohne Stimmrecht aufgenommen werden.
Die Kirche soll alles in ihren Kräften stehende tun, um konstruktive ökumenische Beziehungen zu anderen Kirchen ihres Landes oder ihrer Region zu pflegen (beispielsweise als Mitglied in einer nationalen und regionalen ökumenischen Organisation).
Generalsekretär (seit 2023): Jerry Pillay, Presbyterianische Kirchen
Vorsitzender des Zentralausschusses (seit 2022): Heinrich Bedford-Strohm, Deutschland
In der Regel werden Beschlüsse des ÖRK im Konsensverfahren gefasst, also nicht durch Mehrheitsabstimmungen. Mögliche Fälle von Konsens sind:
Mehrheit ist einverstanden, Minderheit begnügt sich damit, dass eine ausführliche und faire Aussprache stattgefunden hat und erhebt keine Einwände.
Es besteht Einigkeit darüber, dass keine Entscheidung erzielt werden kann oder dass unterschiedliche Auffassungen über einen Gegenstand bestehen können. Diese Auffassungen werden ins Protokoll aufgenommen.
Mitglieder sind die meisten großen Kirchen der evangelischen Traditionen (Lutheraner, Reformierte, Unierte, Methodisten, Baptisten etc.), die anglikanischen Kirchen, die altkatholischen/christkatholischen Kirchen und die meisten orthodoxen und orientalisch-orthodoxen Kirchen.